Darf ein minderjähriger Schauspieler, der in einem Film ab 18 mitspielt, den Film am ende sehen?

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Natürlich darf er ihn sehen.

Man darf ihm nur nicht die DVD verkaufen oder ihn den FIlm als Betreiber im Kino sehen lassen.

Wenn er den im Studio oder zuhause gezigt bekommt, dann kann da keiner was gegen sagen.


AlexGay  23.08.2010, 12:47

DH, genau so ist es.

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MotoX1111  12.09.2010, 13:57
@AlexGay

ja der weis ja wie alles gelaufen is und so und er weis ja was passiert und das da kein echtes blut drin vorkommt

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bwhoch2  18.01.2021, 14:16
@MotoX1111

Sofern er wirklich das ganze Drehbuch kennt und auch in Szenen dabei war, die am Ende Ausschlag gebend waren, dass der Film nicht jugendfrei ist.

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TAREK4ALL  29.08.2010, 17:11

ja, dass stimmt schon so. Aber rein gesetzlich eigentlich nciht.

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made3  01.09.2010, 12:42

DR

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KleinerKeiler  02.09.2010, 18:58
@Aronphoenix

Ich denke mal, wenn ein 12 Jähriger Junde bei einem Film ab 18 wirklich mitspielt und auch versteht, was da gedreht und gemacht wird, dann wird er den Film auch nicht für reel halten, weil er weiß, wie sowas gedreht wird. Und ich glaube auch, dass Jungs mit 12, die sowas mit mitmachen, nicht wirklich in der Beziehung unterentwickelt sind ^^

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johnnybonny  04.09.2010, 11:16
@Aronphoenix

Die nicht Volljährigen Kinder die in den Filmen ab 18 Jahren mitspielen dürfen das Endprodukt NICHT sehen. Beim Dreh verschiedener Szenen wird ihnen auch der Zusammenhang ausgerissen da es keine Sonderregelung für Mitwirkende minderjährige gibt. Die Kinder dürfen sich die Szenen von sich angucken solange kein Zusammenahng besteht. Also für die Antwort von Aronphoenix DR!

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Aronphoenix  04.09.2010, 11:42
@johnnybonny

Kannst du mir auch ein Gesetz zeigen das es einem 12 jährigen verbietet etwas bestimmtes zu sehen?

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Ratisdy  06.09.2010, 20:37
@Aronphoenix

Es steht ja nirgends dass es verboten ist Filme ab 18 zu schauen obwohl man erst 12 ist... ...es steht ja nur "Dieser Film ist für Zuschauer unter 18 Jahren nicht geeignet..."

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jano1990  07.09.2010, 19:25
@Ratisdy

Das ist einfach: Wenn die Eltern es erlauben darf das Kind! Auf privatem Grundstück darfst du deinem Kind nämlich zeigen was du willst! (Bis das Jugendamt dann einschreitet, aber das ist ein komplizierter Vorgang, der juristisch erklärt ne Seite brauchen würde).

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sanananda  10.09.2010, 18:41
@Ratisdy

Es heißt ja: nicht geeignet, und nicht das es verboten ist!!

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yedaki  14.09.2010, 13:06
@jano1990

Das stimmt nicht, es gibt unzulässige Inhalte und absolut unzulässige Inhalte. Filme ab 18 dürfen 12 jährige nicht in der Öffentlichkeit sehen, Pornografische und andere absolut unzulässige Filme dürfen Minderjährige überhaupt nicht sehen ( §184ff Stgb ). Auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern!

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Aronphoenix  14.09.2010, 13:13
@yedaki

Komisch das deine Aussagen nicht mit den Gesetzen übereinstimmen.

Im JuSchG wird nur das gestatten der Anwesenheit bei öffentlichen Filmvorführungen verboten.

In §184 StGB wird nur die verbreitung verboten und auch da ist in Abs.2 eine Ausnahme für Eltern festgehalten: "Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt..."

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RedRabbit  08.09.2010, 15:26

klar darf er

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Resle  08.09.2010, 17:43
@RedRabbit

Ja, das mit Interpretation... :D Ich zum Beispiel hab inhalt beanstanden immer als Inhalt bestanden gelesen das weitere könnti hr euch ja vorstellen :D :D :D :D :D

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Cherry96  09.09.2010, 08:21

ja klar darf er ihn sehen, er hat ihn ja auch "gedreht"...

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Hagenthor  09.09.2010, 18:52
@Cherry96

Spielen denn da überhaupt minderjährigen mit? Die werden doch nur zu minderjährigen verkleidet;)

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DrDralle  10.09.2010, 18:57

Das wäre ein klarer gesetzesbruch

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BBoyJJ97  11.09.2010, 00:43
@Aronphoenix

des is kein gesetztesbruch klar darf der da mitspieln habt ihr noch nie den weißen hai oda so gesehn

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DrDralle  11.09.2010, 08:50

Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige:

* Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)
* Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit
* Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit
* Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
* Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten
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mikewolf  13.09.2010, 00:20

Ein Regisseur oder Produzent wird es sich 10 mal überlegen ob er einem 12 Jahre alten Kind das reale Endprodukt nach dem Cut ihn vorführt. Ich gehe jetzt mal nach deutschen Gesetzen: Es ist verboten Jugendlichen , Medien und Schriften in Wort und Bild oder Film ,zugänglich zu machen , ihnen zu zeigen oder ihnen dazu die Erlaubnis zu geben. Somit denke ich, wird ein Regisseur usw dieses Gesetz einhalten um nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.

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collapse  13.09.2010, 13:16
@Aronphoenix

naja rein rechtlich darf er nicht nur mit mama oder papa, trotzdem wäre es eigentlich situations-bezogen für ihn nicht bedenklich sich den film anzusehen.

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Mikeypoel  13.09.2010, 16:15

aha ok

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mikewolf  13.09.2010, 23:17
@Mikeypoel

Wrum soll ich mir die Gestze nochmal genau durchlesen, wenn die Gesetze eindeutig sind ?

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Aronphoenix  14.09.2010, 11:50
@mikewolf

"ihnen dazu die Erlaubnis zu geben"

Weil z.B: das quatsch ist und auch kein Regisseur einem Darsteller dne Film zeigt.

Das war auch nicht die Frage.

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Regisseure von Filmproduktionen nicht jugendfreien Inhalts (Horror/Gewalt/Sex), die Sequenzen mit Minderjährigen oder Kindern zu drehen haben, inszenieren diese jeweils so, dass die Darsteller zwar die einzelnen Einstellungen ihrer Rolle, nicht jedoch den Zusammenhang bzw. den fertigen Film zu sehen bekommen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Horrorklassiker "Shining" von Stanley Kubrick mit Jack Nicholson. Danny Lloyd, der im Film Nicholsons sechsjährigen Sohn spielt, wurde von Kubrick ständig betreut und erfuhr erst mit 13, dass die Produktion, in der er damals mitgewirkt hatte, ein Horrorfilm war.

Ich hab' mir die gleiche Frage auch mal gestellt als ich..."Der Nebel"(FSK 18) geguckt habe, da spielt auch so ein kleiner Junge mit, der auch fast den ganzen Film über zu sehen ist.. Meine Antwort wäre "JA", ich habe mir jetzt auch fast alles durchgelesen und Aronphoenix hat mich auf jeden Fall überzeugt! Da er ja schon dort mitspielen darf.. Er weiß ganz sicher was er spielt, von daher kannst du ihm das nunmal nicht verbieten. Ihm zu verbieten, den fertigen Film zu sehen wäre-meiner Ansicht nach(es mag ja auch andere geben:D)-Schwachsinn! P.S.:"Ich bin auch 13 und ich hasse Horror(etc.)filme, da sie meistens NULL Geschichte etc. haben, sondern eben nur auf HORROR fixiert sind...Wenn sie aber gut sind..

er kennt das drehbuch...

das heißt er kennt mehr details als jeder andere zuschauer.

außerdem heißt diese altersbeschränkung, dass er den film theoretisch nicht ohne Erwachsene schauen darf, mit aber schon :)

Ich weiß es nicht, würde aber ganz stark auf nein tippen. Ich vermute, daß im entsprechenden Gesetzestext keine Ausnahme für Darsteller enthalten ist; schließlich spielt er ja nicht notwendigerweise in jeder Szene mit.


Aronphoenix  15.08.2010, 19:27

Dann zeig uns mal ein Gesetz das es einem Menschen verbietet etwas zu sehen.

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Aronphoenix  15.08.2010, 19:58
@sumpfbub

Erstmal hier in Abs.1:

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

Und dann würde auch ein einfacher Blick auf Abs.4 reichen:

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen[...].

Die Frage war ob er den Film sehen darf. Deine Antwort war "nein".

Im JuSchG ist jedoch nur die Rede davon wer ihm den FIlm zeigen darf und wer ihm die DVD VERkaufen darf. Oder besser wann man das nicht darf.

Wenn er den im Studio oder zuhause sehen darf, ist das nicht illegal. Damit ist deine Antwort nicht richtig :D

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sumpfbub  15.08.2010, 20:10
@Aronphoenix

Nun, da haben wir ein Problem. Wie soll er denn den Film jemals sehen können, wenn er ihm nicht zugänglich gemacht werden darf? Das wäre in § 15 Jugendgefährdende Trägermedien

zu finden. Insofern hast Du vermutlich recht mit Deiner Behauptung, daß der Jugendlich sich selbst nicht strafbar macht mit dem Ansehen. Allerdings wird er das auf legalem Weg auch nicht können.

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Aronphoenix  15.08.2010, 20:19
@sumpfbub

Wie das praktisch abläuft war ja auch nicht die Frage :D

Aber gut:

Eine nicht öffentliche Vorführung mit zustimmung der Eltern ist z.B. nicht verboten. Und der Film muss ja nicht gleich auf §15 zutreffen.

Wenn die Eltenr dem Kind die DVD kaufne ist auch das nicht verboten.

Siehe dazu auch §27 Abs.4: "(4) Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 3 Nr. 1 sind nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht."

Die Eltenr können also auch Filme die nach §15 "verboten" sind erlauben. Außer das Kind erleidet dadurch einen schaden (Was nicht anzunehmen ist, es weis ja das alle snicht echt ist): "Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt."

Und wenn der Film nicht unter §15 fällt, ist gar keine Strafbarkeit gegeben.

Auch eine Odrdnugswidrigkeit leigt nicht vor, denn §28 JuSchG richtet sich nur an Gewerbetreibene und schließt die Eltern in Abs.4 dirket aus.

Es ist also doch möglich :D

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