Darf ein gefangener der im offenen Vollzug ist bei der Geburt dabei sein?

3 Antworten

Das sollte er mit seiner JVA klären. In der Regel müssen Urlaub oder über Nacht wegbleiben ja vorab genehmigt werden. Da aber niemand weiß wann es losgeht, ist das schwierig. Ich glaube zwar nicht, das er dann da so einfach zu dir kann (vor allem Nachts) aber ich bin kein Experte und kenne die Vorgaben seines offenen Vollzugs nicht.

Das Dürfte kaum ein Problem sein. Da er ja ohnehin urlaubsberechtigt ist, ist es möglich diesen "Urlaub aus besonderem Grund" vorab zu klären, so dass er, wenn der Anruf aus dem Krankenhaus kommt die JVA unverzüglich verlassen kann.

Diese Frage solltet ihr mal mit der JVA klären. Die können euch dann sagen wie bzw ob das in Abstimmung mit deren Vorschriften machbar ist