Darf die Stallbesitzerin das?

8 Antworten

Ich bin über das Vet-Amt auf ihn gestoßen, da die Besitzerin dort um Hilfe bei der Vermittlung gebeten hat.

das müsstest du jetzt bitte genauer erklären, wie das möglich ist. also einmal, wie das vetamt bei der vermittlung in erscheinung tritt und dann, wie du ausgerechnet über das vet-amt auf ein verkaufspferd stösst.

wenn du einen gültigen kaufvertrag hast, kannst du von der verkäuferin schadensersatz fordern, da du das pferd,, solange es noch dort eingestellt ist, nicht nutzen kannst.

die stallbesitzerin kann rein theoretisch auch die box des pferdes mit einem schloss sichern.

was sie nicht kann: das pferd einfach vor die tür setzen.

aber aushändigen muss sie es dir nicht, solange du nicht mit einem gerichtsvollzieher und einem vollstreckbaren titel kommst.

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Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

Ich würde das Pferd nicht kaufen. Sowas ist immer ein wenig heikel.

Was habe ich mit den Schulden der anderen zu tun?

In den meisten Einstellverträgen ist eine Klausel, die besagt, dass der Stallbesitzer das Pferd einbehalten darf, wenn der Einsteller nicht zahlt. Vielleicht hast du schon mal irgendwo gelesen, dass ein zu verkaufender Gegenstand "nicht mit den Rechten Dritter belastet" ist.
Das ist genau so ein Fall - die Stallbesitzerin darf das Pferd so lange "pfänden", bis die Besitzerin ihre Schulden bezahlt hat. In diesem Zeitraum kann sie das Pferd nicht verkaufen.

Die einzige Möglichkeit wäre, dass du den offenen Betrag direkt an die Stallbesitzerin zahlst und damit das Pferd auslöst. Ich würde dennoch davon abraten, weil sowas auch vertraglich genau geregelt werden muss.

Mit ihren Schulden hast Du nichts zu tun, aber die meisten Einstellverträge beinhalten eine Klausel, dass das Pferd einbehalten wird, solange die Schulden nicht abbezahlt sind. Und in der Zeit kann die Pferdebesitzerin quasi nicht das Pfand verkaufen.

Es gäbe die Möglichkeit, dass sie im Moment des Verkaufs ihre Restschulden bezahlt, dass sie das Geld also gleich direkt weitergibt - oder dass die Stallbesitzerin das Pferd verkaufen darf, um ihre Kosten zu decken. Die aber wird wissen, dass ein Pferd, das sich noch halbwegs auf den Beinen halten kann, aktuell weit mehr als 600 Euro wert ist und wenn die Schulden schon bei 850 sind und gleich auf 1050 steigen, würde ich da auch nicht mitspielen, dass das Pferd möglicherweise weit unter Wert verkauft wird.

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Hängt vom Vertrag ab.

Der Regelvertrag sieht ein Pfandrecht vor.

Dieses ermöglicht, der Stallbesitzer kann das Pferd einbehalten. So ähnlich wie ein Eigentumsvorbehalt.

Solche Konstellationen landen bei hochwertigen Pferden oft vor Gericht.

Einfach vom Hof nehmen geht gar nicht, wärst auch nicht der erste Käufer dem der Stallbesitzer die Nutzung des Pferdes untersagt, damit das Druckmittel nicht einfach verschwinden kann.

Im übrigen kann die Besitzerin kein Pferd unter Pfand veräußern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Tatsächlich darf das die Stallbsitzer. Du hast zwar nichts mit den Schulden der Besitzerin zu tun und das Pferd gehört dir auch ab dem Moment in dem du den Kaufvertrag unterschriebst, aber das Pferd wurde wahrscheinlich als eine Art "Pfand" bei Abschluss der Stallmietvertrages hinterlegt. Zumindest war das bei uns am Stall auch so (steht bei uns im Stallmietvertrag). Damit will sich die Stallbesitzerin dagegen absichern das sie auf ihren Kosten sitzen bleibt, falls die Besitzerin nicht mehr zahlen kann (so wie hier in deinem Fall). D.h. das die Stallbesitzerin das Recht hat mit dem Erlös aus dem Verkauf des Pferdes ihre Schulden ausgleichen zu lassen.

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