Darf die Nachbar um 7:00 Uhr früh morgen Musik laut hören?

4 Antworten

Die Ruhezeiten sind geregelt: Per Hausordnung gilt in der Regel 13.00 bis 15.00 Uhr als Ruhezeit, die absolute Ruhezeit (Nachtruhe) von 22 bis 6 Uhr ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nachtruhe wird zum Beispiel durch die Immissionsgesetze der Länder besonders geschützt. Das heißt zwischen 22 und 6 Uhr sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören. Geräusche dürfen in dieser Zeit nur Zimmerlautstärke haben und nicht außerhalb der Wohnung hörbar sein. Für die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr gibt es keine besondere Regelung. Wer einem Streit mit seinen Nachbarn vorbeugen will, sollte sie aber freiwillig einhalten. Das können Sie tun, wenn der Nachbar sich nicht daran hält.

hier mehr dazu:

http://www.finblog.de/laermbelaestigung-durch-nachbar-urteile/

Das darf er wen er die Anderen nicht stört aber ab 7 uhr dürfen auch schon die handwerker loslegen ausser am samstag!!

Aber manchmal reicht es auch aus mit dem nachbarn zur Reden das der das vieleicht ein kleinwenig leiser stellen kann! Zb weil da jemand von der nachtschicht morgens kommt!

"Die Nachbar" nicht, aber der Nachbar darf Musik hören.