Darf der Chef die Nachtschicht einfach kürzen?

6 Antworten

Wenn du unsicher bist, gehe zur Gewerkschaft. Dort kennt man sich aus in Fragen des Arbeitsrechts.

In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich in Wechselschicht arbeite.

Und genau deshalb darf Dein AG das tun.

Solange im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich steht, dass Du eine bestimmte Anzahl von Nachtschichten/Jahr hast oder auch, dass Du jede dritte Woche Nachtschicht hast oder in Dauernachtschicht arbeitest. kann Dich Dein AG auch in weniger Nachtschichten einteilen.

Viele AN denken, dass sie das Recht auf die jahrelang praktizierte Schichteinteilung haben und ein "Gewohnheitsrecht" entstanden ist. Das das nicht so ist, kannst Du hier lesen:

https://www.arbeitsrechte.de/gewohnheitsrecht/

Im Vertrag müsste stehen deine reguläre Arbeitszeit stehen, wenn nicht Tarif Vertrag auf jeden Fall sollte es nicht da irgendwo stehen wirst du kein eine Chance haben. Durch Kunden Rückgang oder so kann der Chef Dienste ändern Hauptsache ihr behaltet eure Jobs. Ich weiß ja nicht was dahinter steckt aber nachfragen zum Zweck der Schicht Änderungen kann auch Abhilfe schaffen, einfach in ein offenen Dialog gehen!

Fragen kostet nichts und schaden meist auch nicht sondern kann helfen

Ja das darf der Chef machen, er kann sogar die Nachtschicht abschaffen. Hauptsache er bezahlt Dir Deine vereinbarten Stunden.

Ich arbeite auch in Schichten, manchmal habe ich drei Wochen lang Frühschicht manchmal auch drei Wochen Spätschicht.

Das mit der Nachtschicht und den Zulagen kannst Du nicht einklagen; was anderes wäre es, wenn z.B. in Deinem Arbeitsvertrag stehen würde, dass Du nur Nachtschicht machst, dann kann das nicht einfach geändert werden.

Natürlich ist das möglich, solange sich nichts an deinen Gesamtstunden ändert.