Darf das Mobbingopfer zurückschlagen?

6 Antworten

M.E. eine gerechtfertigte Notwehr.

Die Abwehr - Nasebrechen - war erforderlich, zumal es sich um drei Angreifer handelte.

Der Beschuldigte sollte der Polizei den Sachverhalt darlegen und Strafanzeige gegen die Angreifer erstatten (Strafantrag nicht vergessen).

Ja, sie dürfen grundsätzlich anzeigen. Und ja, selbstverständlich durfte sich das Mobbing Opfer hier nach § 32 StGB ( Notwehr ) wehren. Das die Nase des Täters kaputt ging, ist nicht das Problem des Opfers!

Man muss sich das mal vorstellen:  Erst gehen die "Menschen" zu viert auf einen los, beleidigen ihn ( was jetzt nicht so wild, aber auch dumm und feige ist ) , schlagen ihn dann in Überzahl ( richtig krank ) und als er sich völlig zurecht und legitim wehrt, zeigt einer dieser asozialen Schläger Spinner noch das Opfer an! (??!!) Wie dreist kann man denn sein?!

Sehr großen Respekt an das Opfer, welches sich mutig wehrte. Das ist gut. 

Das Opfer sollte alle 4 Idioten wegen normaler Beleidigung und wegen Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB, sowie Körperverletzung nach § 223 StGB anzeigen. Hatten die Täter irgendwelche Gegenstände und schlugen damit das Opfer, sollte selbiges die Täter zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB anzeigen.

Also: Zurück schlagen ist durchaus erlaubt, denn es ist Notwehr! Solange du kein Gegenstand wie Beispielsweise ein Messer (gefährliche Körperverletzung) benutzt, würde die Anzeige nicht weit gehen.

Ich denke schon, es ist ja Notwehr!

Naja .. könnte als Selbstverteidigung durchgehen... und dazu kommt dann noch der Umstand, dass der Junge gemobbt bzw. provoziert wurde usw...