Darf das Amt mir weiter Arbeit vermitteln ob wohl ich eine Stelle fest in Aussicht habe?

11 Antworten

Eine feste verbindliche Zusage hast Du mit unterschreiben des AV, der liegt nach deiner Schilderung seit Wochen doch gar nicht vor 🤷‍♂️

Schaut sogar eher schlecht aus wenn seit so langer Zeit dort noch gar nichts weiter passiert ist, solltest dringend anderen Angeboten nachgehen und nicht auf diese schwammige Zusage verlassen.


Paul1987503 
Fragesteller
 10.09.2021, 09:36

Ist keine schwammige Zusage sondern mir wurde von der Chefin von vornherein gesagt, das es solange dauern wird.

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Antitroll1234  10.09.2021, 09:38
@Paul1987503

…das ist schwammig 🙄

Wenn es sooo fest ist wie Du denkst das es sei, hättest Du etwas schriftliches in der Hand.

Solange Du da nichts hast bekommst vom Amt weitere Vermittlungen, da Du eben noch rein gar nix hast 🤷‍♂️

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Solange du keinen Vertrag hast, wirst du keine Stelle haben und somit wird das Jobcenter weiterhin bei dir melden. Dein Verhalten ist in dieser Situation schlecht. Kann sein, dass du noch Absage bekommst.


Paul1987503 
Fragesteller
 10.09.2021, 09:34

Nein bekomme ich definitiv nicht, es nur noch eine Frage von Tagen ist bis ich den Vertrag unterschreibe. Die Unterlagen wurden ja schon zu der Firma geschickt und ich habe ihnen schon sämtliche Unterlagen ein gereicht die sie benötigen. Ich kriege den Job, darum geht es ja.

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Korakis959  10.09.2021, 09:35
@Paul1987503

Ja.. Aber noch hast du es nicht. Bis dahin darf das Jobcenter bei dir melden

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Ja klar.

habe auch eine feste Zusage für einen Job

Fest ist erst ein unterzeichneter Arbeitsvertrag - quatschen kann jeder alles.

Und solange das nicht vorliegt, hast Du Dich auf jede gottverdammte Stelle zu bewerben, die man Dir vermittelt, ohne jede Ausnahme.

  1. Ohne Arbetsvertrag ist es nicht fest.
  2. So lange du trotz Arbeit auf Stütze angewiesen bist kann das Jobcenter versuchen dich auf eine besser bezahlte Stelle zu vermitteln - selbst wenn du irgendwo fest eingestellt bist.

Blöde Situation.

Am besten Du "spielst" da mit. Kannst ja dem potentiellen Arbeitgeber sagen, daß Du eine feste Jobzusage hast.

Ausserdem kannst Du ja auch noch die Bewerbungskosten gegenüber dem Jobcenter geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.