Darf Allgemeinstrom bei Bauarbeiten benutzt werden ohne.....

6 Antworten

Nein, das darf der Eigentümer nicht. Absolut unmöglich ist es,wenn z. B. Arbeiten in anderen Häusern durchgeführt werden und der Strom von dem Haus entnommen wird, in dem du wohnst. Wenn der Vermieter Sanierungsarbeiten durchführen lässt, dann ist der Stromverbrauch seine Sache und nicht die Sache der Mieter. Wie will der Vermieter die anteiligen Stromkosten pro Mietpartei ermitteln und gerecht aufteilen ?

Ich kenne hierzu keine gesetzliche Grundlage, welche dem Vermieter das Recht gäbe, diese Kosten auf die Mieter abzuwälzen.

Ich würde mich als Mieter an den Stromkosten überhaupt nicht beteiligen und das auch dem Vermieter mitteilen.

Würde dem Vermieter vorschlagen, dass er einen sog. Baustromverteiler aufstellen lässt. In diesem Verteiler ist ein Stromzähler angebracht der den Verbrauch misst. Den Stromverbrauch muss der Vermieter selber tragen. Das gilt auch für den Wasserverbrauch. Hier müsste ein Standrohr mit Wasserzähler an der öffentlichen Wasserversorgung angeschlossen werden. Bei Aussenputzarbeiten ist der Wasserverbrauch nicht gering. Auch den muss der Vermieter im Rahmen der Sanierungsamssnahme selber übernehmen.


FlatterMaus72 
Fragesteller
 15.10.2012, 08:42

Aha... so das ist ja Interessant und ich bin sehr Dankbar darüber, denn die Häuser wurden hier auch abgespritzt über mehrere Stunden! Und das ist uns ganz entfallen, das kommt ja noch hinzu!!

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ANTWORT von dem Vermieterverein:

Sehr geehrte Frau XXXXX

entgegen Ihrer Annahme sind sehr wohl Ablesungen der Zähler erfolgt und die bauausführende Firma wird die Kosten auch tragen. Die verbrauchten Kosten werden selbstverständlich bei der nächsten Jahresstromabrechnung in Abzug gebracht. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen die Verwaltung anzusprechen bevor man Gott und die Welt wild macht und bei der DEW etc. rumtelefoniert. Das hätte sicherlich allen viel Stress erspart. Ich möchte Sie und auch die Nachbarstochter bitten nicht wieder eigenmächtig die Stromzufuhr der Handwerkergeräte zu entfernen. Die Kosten aus daraus entstehenden Schäden hätten nämlich Sie zu tragen.

Sooo.. und meine Antwort ist diese:

Sehr geehrte Frau XXXX

Es ist ihnen wohl entgangen, das man UNS Mieter in Kenntnis hätte setzen müssen! Und es ist und bleibt UNSER Recht, die DEW und sämtliche Auskünfte die zugunsten von uns Mietern geht einzuholen! Was auch weiterhin geschehen wird, denn auf weitere Auskünfte wird gewartet!

Weder ein Wasserhydrant, noch schriftlichen Bescheid oder Zwischenzähler sind hier bekannt! Und das dieses unter Stromklau läuft wird ihnen ja wohl dann auch bekannt sein. Das sie uns nun untersagen wollen, das wir uns Auskünfte holen zeigt uns erst recht, das eventuell was nicht stimmt.

Wie schon erwähnt erwarten wir schriftlichen Bescheid!!

Frau Kubitza war so freundlich auf die Frage nach dem Ansprechpartner der Malerfirma NICHT zurück zu antworten! Somit konnten wir das nicht klären, weder mit ihnen (geht ja nie einer ans Telefon !! 14 Tage und länger versucht man unter 2 rufnummern jemanden zu erreichen!!! und nicht nur Mieter vom Haus XXX) noch mit dem Verantwortlichen der Firma!

Was die Nachbarstochter in Zukunft unternimmt, so lange kein Bescheid erhalten wird, ist nicht meine Sorge!!! Da sie die Volljährigkeit lange überschritten hat, ist das ganz alleine ihre Sache !!!

Mit freundlichem Gruß

Ein seriöser Bauunternehmen bzw. seriöse Hausverwaltung/Hauseigentümer kümmert sich im Vorab beim Energieversorger um "Baustrom" für eine begrenzte Zeit. Haushaltstrom und Baustrom sind unterschiedlich besteuert und Haushaltstrom für gewerbliche Zwecke zu nutzen ist illegal. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.


FlatterMaus72 
Fragesteller
 15.10.2012, 08:25

Vielen Dank für deine Antwort...

Naja NOCH war kein Kläger ;o)

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Hallo ihr lieben

Am Freitag hat die Nachbarstochter den Stecker gezogen und daraufhin sind wir dann ja raus und haben gesagt, sie sollen den Strom von dem Haus nehmen wo sie dran arbeiten.

Dem Vermieter haben wir dann nach dem Anruf bei der DEW mitgeteilt, das wir schriftlich den Zählerstand VOR Arbeitsbeginn haben möchten und ebenfalls schriftlich das wir NICHT dafür aufkommen müssen! Da es laut DEW so nicht sein dürfte, und es Vorschrift wäre, wenn der Baustrom nicht vom Straßenverteiler sondern aus Häusern genommen wird.

Wie gesagt, die Arbeiter haben dann wohl Feierabend gemacht nachdem ein Anruf von denen beim Chef erfolgte und er lauthals sagte, er habe jetzt keine Lust mehr hier ewig nen rüffel zu erhalten.

Nun habe ich bedenken, das sie uns den Ausfall der Arbeit in Rechnung setzen ... oder irgendwas anderes auf uns zu kommen könnte...da wir den Strom ja in einer gewissen Art und Weise verweigerten! Obwohl keiner ausgesprochen hatte, das sie von unserem Haus keinen mehr bekommen, sondern einfach nur, das es nicht abgesprochen sein kann und wir nicht einsehen wieder Kosten zu erhalten für die wir nicht zuständig sind.


Ontario  15.10.2012, 09:09

Hallo FlatterMaus72! Wie ich schon in meiner anderen Mail mitgeteilt habe, ist der Strom.-und Wasserverbrauch bei einer Haussanierung, einzig und alleine Sache des Vermieters. Auch wenn du den Zählerstand vor Arbeitsbeginn festgehalten hast, wozu soll das dienen ? Ihr als Mieter habt mit dem Strom.-und Wasserverbrauch nichts zu tun. Nochmals, der Vermieter muss einen Baustromverteiler aufstellen lassen, mit dem der Stromverbrauch festgehalten wird. Beim Wasserverbrauch ein Standrohr mit Wasseruhr. Sowohl der Verbrauch an Strom, als auch der Verbrauch an Wasser ist kostenmässig Sache des Vermieters und darf nicht auf die Mieter umgelegt werden ! Euch kann, wenn ihr einer Stromabnahme nicht zustimmt,,niemand Kosten in Rechnung stellen, weil durch die Weigerung die Arbeiten unterbrochen werden müssen. Hierzu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Also, ruhig Blut und Strom.-als auch Wasserabnahme zu euren Lasten verweigern. Bin schon seit vielen Jahren als Bauleiter in einem Baukonzern tätig. Vorgehensweisen, wie du das schilderst, kann ich nur als untauglichen Versuch sehen, den Mietern unberechtigterweise, Kosten aufzubürden. Man kann es ja versuchen, Laien über den Tisch zu ziehen !

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