Dachneigung nach Bewilligung ändern (Niederösterreich)?
Hallo! Weiß vielleicht jemand, ob man nach der Bewilligung des Einreichplans das Dach von 5 Grad bzw. 3 Grad auf Flachdach ändern kann. Muss man da trotzdem den Einreichplan umzeichnen lassen oder wie funktioniert das?
Danke!
2 Antworten
Ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus. Aber ich vermute, dass du eine neue Genehmigung für die geänderte Dachneigung benötigst. Warum rufst du nicht die Behörde an und fragst dort nach? Dann bist du auf der sicheren Seite.
Was ist, wenn du hier einen falschen Rat bekommst, dein Dach von der Behörde nicht akzeptiert wird und du es nachträglich ändern mußt? Das wäre ein hohes Risiko und mit hohen Kosten verbunden!
Ich kenne nur die Bestimmungen in D, denke aber, dass das in A ähnlich sein könnte.
Von 5° auf 3° wäre sicher kein Problem; von 40 auf 38° sicher auch nicht. Aber von einem Steildach ganz auf Flachdach (auch wenn es nur 3° sind) könnte kritisch werden, da in manchen Gebieten Flachdächer nicht zugelassen sind.