Club nicht reingelassen worden. Was kann man dagegen tun?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dafür sind Türsteher da. Was er gemacht hat, ist völlig legitim, auch wenn er nicht wirklich eine Begründung hat. In so einen Club muss nicht jeder eingelassen werden und für die Verwehrung des Zutrittes ist nichtmal ein Grund nötig.

II. Rechtslage Ein Bar-/Club-/Disco-Betrieb hat das Recht, Besuchern/ Besucherinnen den Einlass zu verweigern, solange kein Verstoss gegen das strafrechtliche Rassendiskriminierungsverbot (Art. 261bis StGB) oder den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) vorliegt. Einlassverweigerungen, die einzig oder überwiegend auf Grund der Hautfarbe, der nationalen oder regionalen Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion erfolgen, werden gemäss Art. 261bis StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Auch die öffentliche Ankündigung rassistischer Einlassverweigerungen ist nach Rassendiskriminierungsstrafnorm rechtswidrig. Zulässig ist die Gästeselektion, wenn bei einer oder mehreren Personen ein sachlicher Grund vorliegt, ihr/ihnen den Einlass zu verweigern. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein Gast bereits gewalttätig war oder anderweitige Probleme wie z.B. sexuelle Belästigungen von Frauen auftraten. Jede Person (nicht nur die betroffene) kann bei Einlassverweigerung aus unzulässigem Grund eine Anzeige gegen die fehlbare Person (Türsteher/-in, Betreiber/-in des Lokals) einreichen. Die zuständigen Untersuchungsbehörden sind verpflichtet, bei Merkblatt verfasst von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR, der Stadt Bern und gggfon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) Kenntnis von sich aus eine Voruntersuchung einzuleiten. Der betroffenen Person steht zusätzlich zum strafrechtlichen Vorgehen auch der zivilrechtliche Weg betreffend einen möglichen Verstoss gegen den Persönlichkeitsschutz im Sinne von Art. 28ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) offen. Sie kann verlangen, dass rassendiskriminierende Einlassverweigerungen künftig unterlassen werden. Das Opfer hat auch die Möglichkeit, eine finanzielle Genugtuung wegen seelischer Unbill einzufordern.

Zumindesht in der Schweiz so

niemand ist dazu verpflichtet, Dich reinzulassen. Natürlich ist das sehr grenzwertig, was der Türsteher da macht und mit SICHERHEIT möchte er Dir PERSÖNLICH nicht zu nahe treten, aber vielleicht gabs in der Vergangenheit wirklich Stress mit ausländischen Besuchern des Clubs, so dass man sich entschlossen hat, die männlichen hervon nicht mehr in den Club zu lassen, Frauen schon. Der Türsteher kann am Wenigsten dafür, dann sei auf den Clubbesitzer sauer, denn von dem bekommt der Türsteher seine Anweisungen, wen er reinlässt und wen nicht. Im übrigen können die es sich ganz einfach machen und sagen, man passt für den Abend nicht ins Motto oder ins Klientel. Und noch was, persönliche Erfahrungen haben ergeben, dass diskutieren überhaupt gar nichts bringt. Sag danke, dreh dich um und geh woanders hin.

Genau dafür gibt es Türsteher...

Und wenn ihr als Pulk auflauft und dann acuh kein Verständnis für eine Entscheidung einer dazuberechtigten Person habt ist sowas sicher verständlich...

Evtl. versuchen in dem ihr maximal mit 2 Mann reinwollt... also nicht 6 auf einen Haufen...


Serry67 
Fragesteller
 15.10.2010, 21:20

Die 6, die mit mir kamen, waren alle deutsch und kamen rein. Nur ich alleine musste draußen bleiben.

0
MottiKarotti37  15.10.2010, 21:22
@Serry67

Warst Du Kommentartechnisch so drauf wie hier?

Dann kann ich´s, ehrlich gesagt, verstehen, tut mir leid...

0
Serry67 
Fragesteller
 15.10.2010, 21:24
@MottiKarotti37

kommentartechnisch wie hier? Was soll denn so negativ an meinen Kommentaren sein?

0
Serry67 
Fragesteller
 15.10.2010, 21:32
@MottiKarotti37

Wenn jemand dann so einen Mist meint, was auch zum größten Teil rassistisch ist, da kann sowas passieren. Ich bin kein Freund der Gewalt, nicht wie viele Ausländer. Bin eher der ruhige Typ, der alles gelassen nimmt. ZB wo der Türsteher mich abgewiesen hat, hab ich kein Stress geschoben, sondern habe erstmal ruhig mit ihm diskutiert und später dann weggegangen. War eigentlich ein netter Kerl.

0
MottiKarotti37  15.10.2010, 21:33
@Serry67

Dann geh doch mal in einer ruhigen Minute hin und frag ihn woran es liegt...

0
Serry67 
Fragesteller
 15.10.2010, 21:38
@MottiKarotti37

Mit solchen Leuten privat zu reden? Solche Mühen mache ich mir nicht. Ich frage alle anständig um Rat, und dann kommt so eine blöde Antwort. Sowas kann man sich auch sparen.

0
MottiKarotti37  15.10.2010, 21:41
@Serry67

Hallo???

Ehrlich, diese Antwort bestätigt das, was ich zuvor geschrieben habe..., ich meinte das Ernst...

Im Übrigen nennt man - diese Mühe mach ich mir nicht..., ganz schön arrogant, Du willst was von jemandem..., nicht jemand von Dir... Geh noch mal zu diesem Club und diesem Türsteher wenn es ruhiger ist...

Oder such Dir nen anderen... auch wenn Du das nicht hören willst... Ratschläge ja scheinbar auch nicht...

0

Der Türsteher macht das ganz legal und auch sehr schlau ;)
Jeder Türsteher hat nämlich sicherlich schon Erfahrungen damit gemacht, dass das Verhalten von Einwanderern anderer Kulturen oft "anders" ist, als das der Einheimischen.
Außerdem hat er das Recht jeden reinzulassen/ nicht reinzulassen, ohne, dass er sich dafür rechtfertigen muss.
Du kannst also nichts machen ;)


Serry67 
Fragesteller
 15.10.2010, 21:24

Ich bin in Deutschland geboren, und verfüge über einen deutschen Pass. Als Auswanderer kann man mich nicht bezeichnen ^^

0
xXxulTIMatexXx  15.10.2010, 22:06
@Serry67

Du weißt sicherlich, wie ich das gemeint habe.
Leute mit ausländischen Wurzeln ;)

1