Cartoon/Märchen Zeichnen erlaubt im Islam?

1 Antwort

Es gibt keine einheitliche Meinung hierüber, schau bitte mal die folgenden zwei Quellen:

Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.

Die Gelehrten, die es nicht erlauben, Lebewesen zu malen, erlauben es auch nicht, Lebewesen zu fotografieren. Diejenigen, die das Mahlen erlauben, erlauben auch das Fotografieren. Andere wiederum erlauben die Abbildung per Fotografie, weil dabei nicht derselbe schöpferische Akt stattfindet wie beim Malen.
Die Erstellung von Passfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente ist nach übereinstimmender Meinung der Gelehrten erlaubt, weil dafür eine besondere Notwendigkeit besteht.

Ebenda

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Es ist nicht explizit haram.