Bundeswehr Fahrtkosten (SaZ)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hängt davon ab, wie weit Du von der Kaserne entfernt wohnst.
Nehmen wir an, Deine Bw-Zeit beginnt am 01.01. und zwar ca. 300 km von Deiner jetzigen Wohnung entfernt.
Dann erhälst Du die Kosten der Dienstantrittsreise (ich meine max. 150 Euro bzw. die günstigste Bahnkarte 2. Klasse).
Darüber hinaus als Lediger alle 3o Tage und als Verheirateter alle 15 Tage eine Familienheimfahrt.
Dies erhälst Du solange, wie Du Trennungsgeldempfänger bist.
Voraussetzung: Du wohnst zu weit von der Kaserne weg und die tgl. Heimkehr ist nicht zumutbar und Du ziehst nicht um bzw. musst nicht umziehen.
.
Wohnst Du wie viele andere AN auch, nur ca. 20, 30 oder 40 km entfernt und kannst theoretisch tgl. nach Hause fahren, kannst Du die Kosten lediglich über die Steuererklärung absetzen.

Also, GWDLer (Grundwehrdienstleistende)und FWDLer (Freiwillig Werhrdienstleistende) bekommen die Fahrt nach Hause bezahlt. Wieviel? Das hängt von den Kilometern ab. Der eine bekommt mehr, der Andere eher weniger. Zudem bekommt man in diesen Fällen auch noch die Verpflegung bezahlt. Sobald man in das Dienstverhältnis eines SAZ (Soldat auf Zeit) berufen wird, muss man sowohl für die Fahrtkosten, als auch für die Verpflegung selbst aufkommen. Dafür bekommt man jedoch mehr Geld, sodass man nicht ins Minus gerät.

Ja übernehmen sie, beim Auto bekommst cent per kilometer, wenn du sehr weit weg wohnst gibts auch ne dicke Entfernungpauschale, so wars bei mir zumindest, aber ich war keiner auf Zeit stimmt... also als normaler Bundeswehrmensch der sein Grundwehrdienst machst wirds bezahlt. Als SaZ isses nen normaler Beruf, bekommst ja auch mehr Geld. da wirds net bezahlt.


AgentSchami 
Fragesteller
 13.12.2009, 23:40

zählt das nur für die Grundwehrdienstleistenden oder auch für SaZ'ler?

0
Selorien  14.12.2009, 00:08
@Volker13

Beim Grundwehrdienst wurde MIR alles bezahlt, sogar ICE ich musste 2h fahren haben 300 € mehr bekommen

0

Das wäre ja noch schöner! Die Bundeswehr kommt auf keinen Fall dafür auf, weil das Bundesreisenkostengesetz nicht vorsieht.

Ob das FA über längere Sicht gesehen damit spielt, stelle ich in Frage, wenn nicht die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen.

Das haben schon ganz andere versucht!!!!


MojitoTom  14.12.2009, 06:00

Das BRKG sieht Reisebeihilfe für Familienheimfahrten bei TG-Empfängern sehr wohl vor.

0

Also GWDLer und FWDLer haben nen Bahnberechtigungsausweis für kostenlose Heimfahrten. Dazu gibts monatl. nen Mobizuschlag. Dienstantritt- und abtrittsreise werden bezahlt. Für SaZler ist die Regelung glaube komplizierter...