Bis zu €400 bei ALG2 während einer Umschulung?
Hi,
Ist die Info, dass man bei ALG2 nicht nur €165 sondern bis zu €400 dazu verdienen darf (ohne das es aufs ALG2 angerechnet wird), wenn sich diese Tätigkeit auf die Umschulung (also im gleichen Berufszweig, den man lernt) bezieht.
Weiss da jemand genaueres? Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn dann trifft das nur im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit zu.
Dann muss man aber auch einen Lohn von der Umschulung erhalten.
Die 165 € sind der Freibetrag auf ein Nebenjobeinkommen beim ALG 1.
Eine Freibetrag von 400 € kenne ich nicht.
Beim ALG 2 gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € auf Erwerbseinkommen zzgl. 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Rests.
Diese Freibeträge sind nach meiner Kenntnis unabhängig von einer Umschulung oder anderen Maßnahme.
Das ist beides falsch. Beim ALG II sind 100 €/Monat anrechnungsfrei. Der höhere Grundfreibetrag von 250 € gilt bei Einkünften aus Ehrenamt, Freiwilligendiensten und Übungsleitertätigkeit. Eine Freigrenze von 400 € gibt es im ALG II nicht.