Bin ich verpflichtet die Rechnung zu zeigen?

11 Antworten

Nein, du bist zu überhaupt nichst verpflichtet. Du kannst in deiner Bude einfach hocken bleiben und dein schönes Fahrrad putzen, es anschauen und den Tag geniessen.

Natürlich hat ein Verkäufer das Recht, die Rechnung einzusehen und beim Kauf mit ausgehändigt zu bekommen.

Du kannst die Rechnung einscannen und deine Adressdaten darin unkenntlich machen. Dann kann das Dokument niemand missbrauchen. Bei Hendelseinigkeit und Verkauf bekommt der Käufer dann das Fahrrad mit deiner Originalrechnung.

So einfach und sicher läuft sowas.

Nenne mir nur einen logischen ! Grund die Rechnung nicht zu zeigen?

Du kannst besagte RG beim (Online-)Verkaufsangebot anonymisiert zeigen. Du schwärzt erst einmal alle relevanten Daten wie Rechnungs- / Kundennummer, Verkaufstag und Deine pesönlichen Daten.

Und wenn Du das Teil verkaufst, kannst Du auch Deine Rechnung mitgeben.

Nein, natürlich nicht. Nur wird derjenige das Fahrrad dann nicht kaufen. Bei der Masse an Fahrraddiebstählen ist das auch eine völlig verständliche Forderung.

Da will wohl jemand sicher sein, das der Drahtesel nicht geklaut ist. Du kannst ja bei der Rechnung alle Daten, welche sich auf Dich beziehen, schwärzen (Adresse z.B.).

Ich würde mir auch den Kaufbeleg zeigen lassen.


peterobm  02.05.2020, 06:39

und wie?? er hat Online bestellt, damit liegt NUR eine Rechnung vor

0

Der Käufer will einen Nachweis das dir das Fahrrad das du verkaufst auch wirklich gehört. Er will sich davor schützen Diebesgut zu erwerben. An diesen kann er kein eigentum erwerben und müsste es im Zweifelsfalle dem wirklich brechtigtem Eigentümer zurückgeben ohne irgendeine Entschädigung zu bekommen. Du bist im Zweifelsfall auch nicht greifbar. Der einfachste Weg dieses Eigentumsnachweises ist halt die Rechnung.