Bildrecht beim Pferd
Hallo ihr Lieben! Ich habe kürzlich ein Paar Fotos von meiner Freundin und deren "Pflegepferd" gemacht und diese dann auf meinem Blog mit Genehmigung meiner Freundin veröffentlicht.
Ich hatte mich vorher natürlich informiert, wie das mit dem Bildrecht des Pferdes ist und bin mehrmals darauf gestoßen: "Das Pferd hat kein Persönlichkeitsrecht und so dürfen Fotos (natürlich allein vom Pferd) auf öffentlichen Plätzen auch ohne Genehmigung des Besitzers veröffentlicht werden." Korrekt??
Wenn 1. richtig ist: Ich habe die Bilder zum Teil in der Reithalle gemacht, ist dass ein "öffentlicher Platz"???
Bitte schnelle Antwort(en)! Liebe Grüße :)
5 Antworten
Genau das, was GuenterCornett geschrieben hat, ist korrekt! Das Foto von einem fremden Auto darfst auch nicht ohne Genehmigung des Eigentümers veröffentlichen.
Ich möchte hierzu anmerken, dass ich ausdrücklich formulierte:
"Wenn der Eigentümer der Sache auch der Eigentümer des Aufnahmeortes ist, kann er wohl das Fotografieren bzw. Nutzen der Fotos per Hausrecht verbieten"
Insofern ist die Aussage von Baroque je nach Interpretation seiner etwas unzulänglichen Formulierung richtig bzw. falsch. ;)
Pferde haben, genau wie Hunde, Katzen, etc. kein "Persönlichkeitsrecht", also auch kein Recht am eigenen Bild. Der Besitzer eines Tieres darf das Fotografieren desselben auch aus diesem Grund nicht untersagen, solange die Bilder auf öffentlichem Straßenland gemacht wurden, oder der Fotograf eine Fotoerlaubnis für die Location hatte. Beispiel: Fotograf A knipst Hund von Promi B in einem Hotel von Firma C. Fotograf A hatte eine Fotoerlaubnis von Firma C -> Bilder erlaubt!
Zu deinem Beispiel: Fotograf A fotografiert Pferd in Reithalle von Reithallenbesitzer B. Hier kommt es auf die Fotoerlaubnis vom Reithallenbesitzer an. Dabei ist es wurscht, wem das Pferd gehört. Diese Fotoerlaubnis heißt "Property-Release". Man kann sie sich im Internet bei einigen Bildagenturen herunterladen.
Na eigentlich ist die Reithalle ein öffentlicher Ort, wenn aber der Besitzer des Pferdes keine Bilder will, dann kannst du halt keine Eizela7fnahmen machen, aber in Aufnahmen mit mehreren Tieren kann dr es nicht verbieten denk ich.
Da liegst du falsch. Laut Paragraph 4 Absatz 17.2 des Tierschutzgesetzes dürfen die Bilder nicht ohne Einwilligung des Pferdes veröffentlicht werden. Die Einwilligung darf dabei mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei Missachtung drohen Geldstrafen bis zu 2000 €.
- Ja, das ist korrekt.
- Ich denke mal nein, da sich die Reithalle auf einem Privatgrundstück befindet, ergo musst du den Besitzer nach einer Genehmigung fragen.
Pferde sind juristisch Sachen. Wenn der Eigentümer der Sache auch der Eigentümer des Aufnahmeortes ist, kann er wohl das Fotografieren bzw. Nutzen der Fotos per Hausrecht verbieten: http://schmunzelkunst.de/saq.htm#sachen
Ansonsten: Es ist kompliziert, die Rechtslage imho unklar ... (zumal es auch noch einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer gibt)
Recht sorgt nicht immer für Ordnung :)
Am besten wird es sein, den Besitzer zu fragen, ich glaube kaum, dass er "nein" sagen wird. Sicher ist nun mal sicher.
Die Lage ist völlig klar. Ich verweise dafür auf eine Seite von Fachanwälten: http://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/
Danke, ein wirklich nützlicher Link.
Allerdings solltest du den Text auch selbst lesen. Denn es geht daraus schon hervor, dass die Rechtslage eben nicht immer so klar ist.
Siehe hierzu das Kapitel 2) Persönlichkeitsrechte des Eigentümers:
"In einer Entscheidung von 1969 hat das Kammergericht Berlin (KG Schulze KGZ 52, 7, 9) bereits die Fotoaufnahme als solche – nicht erst die gewerbliche Verwertung – in zoologischen Gärten als unzulässige Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne der §§ 903, 1004 BGB angesehen. Diese Entscheidung wurde bisher von der nachfolgenden Rechtsprechung* weder ausdrücklich aufgehoben, noch bestätigt*. So hat auch der BGH bereits in seiner “Schloss-Tegel”-Entscheidung die Frage nach der Zulässigkeit der Aufnahmen (bewusst) offen gelassen und nur über die Verwertung dieser entschieden"
Falsch! Du darfst nur nicht ohne Erlaubnis auf seinem Grundstück fotografieren. Das Auto kannst du, z.B. von der Straße aus oder auf der Straße fotografieren sooft du möchtest und die Bilder auch veröffentlichen.