BF sollte Geschenk erhalten, nun Kontakt abgebrochen, muss ich es trotzdem rausgeben?
Kurz der Hintergrund;
Ich musste den Kontakt vor ein paar Monaten zu meiner Besten Freundin abbrechen, weil mich diese Freundschaft auf jede erdenkliche Weise nur belastet & krank gemacht hat.
Ich wurde von ihr finanziell ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, sie hat ihre Probleme ect. mit zu meinen gemacht & es als selbstverständlich angesehen 24/7 meiner Zeit zu beanspruchen, wie es ihr eben beliebt, egal wo ich war, oder was ich grade selber zu tun hatte.
Nun zum Problem;
Ich hatte für sie & mich Anfang des Jahres etwas bestellt (ein limitierter Fanartikel), was nun bald bei mir ankommen sollte. "Eigentlich", sollte sie es als Geschenk erhalten, sobald der Artikel da ist, weil sie selbst das Geld nicht hatte & immernoch nicht hat, um es sich selbst zu kaufen. Mal abgesehen davon gibt es den Artikel nicht mehr, er wird nicht mehr hergestellt, man könnte ihn nur noch über ebay ergattern allerdings für teilweise über 300€, & das obwohl der originale Preis vom Hersteller nur 50€ betrug.
Wegen der Dinge, die eben da mit ihr gelaufen sind, will ich ihr den Artikel nicht mehr aushändigen, weil ich es einfach nicht einsehe, zumal ich ihn von meinem eigenen Geld bezahlt habe. Muss ich es trotzdem rausgeben, wenn sie es verlangen sollte, oder kann ich einfach nein sagen & den Artikel für mich behalten oder anderweitig weitergeben, wenn ich es will?
5 Antworten
Klar darfst du es für dich selbst behalten, wenn du die ganzen Kosten übernommen hast! Es gehört dir und sonst niemandem
Behalt es liebes du musst gar nix.
Ihr seid nicht mehr zusammen, sie hat dich finanziell ausgenommen und dir das Leben zur Hölle gemacht, zum Dank willst du ihr jetzt was schenken?
Sicher nicht, setz das Ding bei EBAY rein und freu dich über den Gewinn.
Du kannst den Artikel behalten für dich, ihr habt doch keinen Kontakt mehr, ausserdem hat sie dich eh nur ausgenutzt
Lerne doch endlich mal NEIN zu sagen.
Es gibt einen der macht, aber eben aus den, der das mit sich machen LÄSST. Und letzteres bist du.
Du hast den Artikel bestellt und bezahlt. Er gehört DIR. Und wenn sie sich auf den Kopf stellt und Rabatz macht.
Es liegt an dir, ob du (wieder) einknickst oder stand hältst