Betreuung auswandern?

1 Antwort

Das kommt drauf an welche Aufgabenkreise die Betreuung hat. Grundsätzlich darf Person A auswandern. Es ist ja ihr Leben und das kann sie selber entscheiden.

Falls Person A auswandert, ist sie in einem anderen Land und das sind andere Gesetzt. Die Betreuung würde dann erlöschen.


Nola0909 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 03:41

danke für die rasche Antwort. Also er kann einfach weg. Ok und was ist mit Briefgeheimnis? Er bekommt seine Briefe ja weiterhin an seinem Postkasten oder? lg