Bestrafung für Gewaltverbrechen im Dritten Reich?
Habe neulich im Bierzelt Bekanntschaft mit einem Neonazi gemacht, der im Vollrausch beschloss grundlos andere Personen zu verprügeln.
In Folge dessen habe ich mir die Frage gestellt, wie man damals im Dritten Reich eigentlich mit so einem umgegangen wäre? Ich glaube nicht dass die Freude mit einem gehabt hätten, der grundlos seine eigenen Volksgenossen körperlich attackiert.
Daher die Frage an einen Geschichtskundigen: Wurden derartige Vergehen wie Körperverletzung, damals härter bestraft als in der Weimarer Republik oder in der Zeit danach? Wäre da eventuell sogar eine Deportation ins KZ die Folge gewesen?
1 Antwort
Naja,
mitte der 30er Jahre waren ja schon mehrere KZs gebaut worden, wie in Sachsenhausen, oder Dachau. Diese wurden aber hauptsächlich für politische Gegner, sowie ethnische Minderheiten, die der Arischen Rasse schaden könnten (Juden,Zigeuner,Schwule…) gebraucht.
Es kommt darauf an, wen dein Neonazifreund verprügelt hätte. Juden und so waren ja quasi vogelfrei. Es gab ja auch Straßenkämpfe zwischen der NSDAP und dem kommunstischen Rotfrontkämpferbund. Dies wurde gebilligt. Wenn er also Kommunisten, Juden oder Schwule verprügelt hätte, hätte man dem Opfer wahrscheinlich etwas angehängt und fertig.
Hätte er einen Mitbürger verprügelt der in den Augen der Nazis unschuldig war, wäre dementsprechend in Folge einer Anzeige ermittelt worden und es gäbe wie heute Geld- und/ oder Gefängnisstrafe.
Also einen Freund würde ich das nicht nennen, aber danke für die schnelle Antwort.