Berufsunfähigkeitsversicherung & Psychotherapie im Jugendalter?
Hallo!
ich bin 24, seit 2 Jahren berufstätig und habe davor 3 Jahre studiert. Vor 4 Jahren habe ich eine Therapie begonnen. Meine Familie weiß darüber nichts. Diese hat bisher weitgehenst alle Versicherungssachen für mich geregelt. Darunter auch eine BU.
Ich kann mich nicht dran erinnern, dass ich meiner Versicherung - nur mit meiner Krankenkasse - Kontakt hatte, um meine Therapie „anzumelden“.
Eine Freundin meinte nun, dass ich, weil ich eine Therapie gemacht habe/mache, dass ich keinen Anspruch auf BU habe und diese Versicherung dies unbedingt wissen muss. Ich habe nun Sorge, dass ich richtig einen auf den Deckel kriege. Ich hatte damals aus verschiedenen Gründen die Therapie für mich gehalten, um mich zu schützen. Aus diesem Grund möchte ich meine Eltern ungern fragen, da diese in meine Problematik nicht involviert sind.
Ich habe bereits auch viel gegoogelt, jedoch finde ich nicht so wirklich was, was ich genau wissen möchte.
Weißt du, auch wenn deine Eltern die Versicherungssachen regeln, bei welcher Versicherungsgesellschaft die BU ist? Oder wie die BU heißt?
So viel ich weiß bei der Nürnberger
4 Antworten
Sofern Therapie oder Diagnosen NACH beantragen der BU Versicherung erfolgten oder angeraten wurden, ist alles ok.
War Diagnose, Therapie bereits in Gange oder eine Untersuchung angeraten, und nichts davon im Antrag der BU Versicherung bekannt gegeben, handelt es sich um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung welche die Versicherung im Versicherungsfall leistungsfrei stellt und fristlose Kündigung zur Folge hat.
Es gibt da aber noch einige Fakten die du ausserdem kennen solltest.
Schreib mich dazu mal privat an, dann kann ich dir dazu noch wertvolle Tipps geben.
...das gehört zu diesen unbedeutenden kleinigkeiten zu denen die versicherung ganz freundlich sagt, dass unter diesen umständen die versicherung nichtig ist. denen ist völlig hupe, ob deine eltern die versicherung angeleiert haben. sie werden betrug unterstellen.
danke für die berichtigung : ) ich neige zur übertreibung
Wenn die BU nach dieser Therapie beantragt und dann im Antrag verschwiegen wurde, kann es im Leistungsfall tatsächlich Probleme geben. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen verjähren nach 10 Jahren.
Nimm´s mir nicht übel: aber in deiner Therapie solltest du auch mal deine Unselbständigkeit, die Abhängigkeit von deinen Eltern thematisieren.
Da du über meine Problematiken nicht Bescheid weißt, finde ich das Kommentar/die Antwort unnötig.
Das ist kein Betrug (=Straftat), sondern vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (=Obliegenheitsverletzung und damit keine Straftat)
Ändert aber nichts daran, dass der übrige Teil deiner Antwort richtig ist und deshalb trotzdem noch "Daumen hoch"