Berechtigt der Master in Psychologie der PFH Götting zur Approbationsausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten?
Um die Approbationsausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in Berlin beginnen zu können, ist ein Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer inländischen Universität (oder gleichstehenden Hochschule) Voraussetzung, der das Fach Klinische Psychologie umfasst.
An der PFH Göttingen (FH) kann man mittlerweile ein klinisches Modul im Psychologiemaster belegen. Dieser Studiengang wurde (bis dato nur) für das Bundesland Niedersachsen als gleichwertig gegenüber einem universitären Studiengang anerkannt. Somit darf mit dem MA-Abschluss dieser Hochschule eine Approbationsausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in Niedersachsen begonnen werden.
Doch wie sieht es mit einer Psychotherapieausbildung in anderen Bundesländern aus, beispielsweise in Berlin? Hat jemand Erfahrungen, oder ggf. Informationen vom Landesprüfungsamt?
2 Antworten
Hallo,
ich studiere genau diesen Studiengang mit klinischem Schwerpunkt im Master. Ich wohne in Hamburg (und würde selbstverständlich auch gerne hier die Ausbildung machen). Wenn man sich sowohl die Zulassungsvoraussetzungen der Uni-Hamburg, bzw. deren Psychotherapeutischer Hochschulambulanz als auch die der Medical School Hamburg (ebenfalls privat aber mit eigener Hochschulambulanz), dann wird dort immer wieder geschrieben, dass lt. Bologna-Abkommen auch einer Universität gleichgestellte Abschlüsse zur Zulassung berechtigen. Mag sein, dass die (noch) nicht offiziell ist, aber ich sehe da so (mit möglicherweise ein wenig Kampf und Aufwand) kein Problem mit der Anerkennung. Ob man dann dort einen Platz bekommt (mit 1,2 M.Sc.-Abschluss sicher einfacher als mit 3,2) ist natürlich eine andere Sache....Aber auch wenn man sich mal die wirklichen Modulhandbücher dieser beiden (Uni HH, staatlich), MSH privat, PFH privat anschaut....da gibt es außer der Länge der Praktikumszeiten keine Unterschiede. Auch ECTS Punkte...alles gleich.
Die Hochschule schreibt auf ihrer Homepage, dass sie noch dabei ist, den Zugang zur Therapeutenausbildung auf Grundlage dieses Masters mit den anderen Bundesländern zu klären.
Da eine solche Klärung natürlich nicht gerade ein kleines Argument für diesen Studiengang wäre, davon dort aber nocht nichts zu lesen ist, gehe ich davon aus, dass die anderen Bundesländer diesen Abschluss noch nicht anerkennen.
Dazu kannst du aber auch die Studienberatung mal fragen, die haben da sicher den aktuellen Überblick.
Beste Grüße!
Vielen Dank für deine Antwort. Gemäß der PFH Göttingen ist das momentan noch eine Einzelfallentscheidung des Landesprüfungsamtes, ob der Abschluss auch für andere Bundesländer reicht. Deshalb möchte ich hier gern fragen, ob jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich sammeln konnte.