beerdigungskosten!.....nach scheidung?

3 Antworten

Hallo Frechdachs, die Situation ist ein bißchen anders, als bisher dargestellt, wobei auch Deine Vorgaben nicht durchgängig logisch sind....

1. Wieso werden Du und Deine Kinder das Haus "jeweils zur Hälfte erben", wenn Deine Eltern es bezahlt haben?! Steht etwa nur Dein Exmann als Besitzer im Grundbuch? Wenn Ihr beide drin steht, erbst Du die Hälfte seiner Hälfte und die Kinder das restliche Viertel. Das hat aber mit den Bestattungskosten, wenn Deine Schwiegermutter schon einen Auftrag beim Bestatter erteilt hat, erst einmal gar nichts zu tun.

2. Bestattungspflichtig ist zuallererst nicht Deine (Ex-)Schwiegermutter, sondern sind Deine Kinder. Ein Bestatter, der von Deiner (Ex-)Schwiegermutter einen Auftrag angenommen haben, muß er auch von ihr das Geld bekommen.

3. Sollten Deine Kinder noch minderjährig sein oder aus anderen Gründen (Ausbildung etc.) eine Bestattung nicht bezahlen können, kannst/solltest Du für sie (wenn unter 18) einen Antrag an das Sozialamt auf Kostenübernahme stellen. Sind sie über 18 Jahre alt, müßten sie es selbst tun.

4. Hat die Schwiegermutter noch keinen Auftrag erteilt, geh zum Sozialamt, beantrage im Namen Deiner Kinder eine Sozialbestattung und sie müssen gar nichts bezahlren - und Du auch nicht.

5.  Natürlich könnte das Sozialamt später eine Kostenerstattung aus dem Erbe fordern, aber nicht den Verkauf des Hauses.

Sollte Deine Schwiegermutter also eine fulminante Bestattung organisiert haben, war sie erstens nicht dazu berechtigt, muß das zweitens jetzt auch alleine bezahlen und kann drittens allenfalls den Anteil, den das Sozialamt für Deine Kinder zu übernehmen bereit wäre, einfordern/bekommen.

Ich weiß, das klingt alles ein bißchen verworren, ist aber nun mal Gesetzeslage und Du mußt da für Deine Kinder kämpfen - aber nicht irgendwelche Hälften bezahlen....

Ich wünsche Dir viel Kraft und Durchsetzungsvermögen - laß' Dich nicht unterbuttern!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 21 Jahre Berufserfahrung

Du bist rechtskräftig geschieden - du musst gar nichts. Einzige Ausnahme: Es gibt da eine verbindliche entsprechende schriftliche Vereinbarung. Ansonsten kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen und deiner Ex - Schwiegermutter mitteilen, dass sie nicht mit dir rechnen kann.


frechdachs1 
Fragesteller
 17.04.2013, 16:14

an alle.... sie meinte du muß zahlen... ich helfe dir mit einer hälfte...und das auto vom papa würde meine sohn von ihr kaufen müssen...ich denke auch das auto was meinen ex gehört gehört nun meinen kindern.... ich habe halt angst mein geld, was ich schwer verdient habe, wo ich meine kinder mit durchfüttern muß... ganz zu verlieren.. sie meinte es würden ungefähr 5000 euro von mir zu bezahlen...dann muß ich ja geld aufnehmen...oh mann ich bin nun etwas verzweifelt... lg und danke an euch

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frechdachs1 
Fragesteller
 17.04.2013, 16:19

nein wir haben uns scheiden lassen....und leider nichts ...aber auch garnicht geregelt in der hinsicht...weil er das nicht so wollte... und nun ist es soweit...ich weiß nicht wer mir was wegnehmen kann und was noch an kosten auf mich zukommen

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Nein, ich finde das musst du nicht. Ich würde ein viertel bezahlen, aber auch nur wegen der Kinder.......naja....schwieriges Thema...