Bauliche Veränderung?

2 Antworten

Ein Loch in der Außenwand kann Feutigkeit in die Wand bringen. Als Vermieter würde ich es untersagen.

Nein, ich denke, es ich keine bauliche Veränderung, weil du keine bauantragsrelevanten Parameter wie überbaute Fläche etc. änderst.

Unabhängig davon musst du aber drauf achten, es fachgerecht durchzuführen und zum Beispiel abzudichten.

Viel Erfolg!