Auto bespuckt; Anzeige?

8 Antworten

Das Bespucken gilt als Tätlichkeit, also als tätliche Beleidigung.

Eine DNA-Untersuchung schließe ich hier aufgrund der Bagatelle aus.

Allerdings ist Beleidigung ein Antragsdelikt.

Im Gegensatz zum Offizialdelikt, bei dem du keinerlei Einfluss darauf hast, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet (Mord, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl), musst du bei Antragsdelikten wie einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung einen Strafantrag stellen.

Achtung: Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Strafanzeige.

Beim Strafantrag MUSS die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Bei der Strafanzeige teilst du der Polizei lediglich mit, dass du etwas gesehen hast.

Beispiel: "Du zeigst an, dass um die Ecke jemand an den Baum pinkelt."

Dann entscheidet die Polizei über das weitere Vorgehen.

Oder du zeigst deinen Nachbarn wegen Ruhestörung an.

Dann entscheidet die Polizei über das weitere Vorgehen.

Willst du, dass die Person bestraft wird, musst du Strafantrag stellen.

Deshalb lass dich nicht abwimmeln von der Polizei, wenn die sagen, es sei keine Straftat.

Sobald du Strafantrag stellst, müssen sie es an die Staatsanwaltschaft leiten.

Diese ist die oberste Instanz aller Ermittlungsbehörden und gehört zur Exekutiven Gewalt.

Siehe auch:

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Gericht-verurteilt-Auto-Spucker-zu-Geldstrafe-id31240192.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Laut Polizei ist es weder Sachbeschädigung noch Beleidigung. Wenn dies wiederholt passiert, kann es als Beleidigung ausgelegt werden. Ich habe auch zwei Fälle gefunden, bei den die Spucker von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.

Einmal 1.200,- EUR …

https://www.mainpost.de/regional/hassberge/autospucker-muss-1200-euro-strafe-bezahlen-art-9839010

Ein anderes Mal 750,- EUR …

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Gericht-verurteilt-Auto-Spucker-zu-Geldstrafe-id31240192.html#:~:text=Amtsrichter%20Walter%20Hell%20hat%20einen,Auto%20des%20Nachbarn%20niedergehen%20lassen.

Daher kommt es anscheinend auf die Situation an. Doch hinnehmen muss man sowas nicht. Filmen ist jedoch klar verboten! Wenn Sie mit einem Video bei der Polizei auftauchen, können Sie selbst bestraft werden. Daher wäre ein Zeuge hier wesentlich sinnvoller.

Laut Polizei ist es weder Sachbeschädigung noch Beleidigung. Wenn dies dies wiederholt passiert, kann es als Beleidigung ausgelegt werden. Ich habe auch zwei Fälle gefunden, bei den die Spucker von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.

Einmal 1.200,- EUR

https://www.mainpost.de/regional/hassberge/autospucker-muss-1200-euro-strafe-bezahlen-art-9839010

Ein anderes Mal 750,- EUR

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Prozess-in-Augsburg-Gericht-verurteilt-Auto-Spucker-zu-Geldstrafe-id31240192.html#:~:text=Amtsrichter%20Walter%20Hell%20hat%20einen,Auto%20des%20Nachbarn%20niedergehen%20lassen.

Daher kommt es anscheinend auf die Situation an. Doch hinnehmen muss man sowas nicht. Filmen ist jedoch klar verboten! Wenn Sie mit einem Video bei der Polizei auftauchen, können Sie selbst bestraft werden. Daher wäre ein Zeuge hier wesentlich sinnvoller.

Jap und dann kannst du ihn auf 3,50€ verklagen für die Autowäsche des betreffenden Teils, Gerichts und ggf. Anwaltskosten zahlst dann aber du.


verreisterNutzer  27.05.2023, 14:23

Das ist falsch.

Die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte zahlt immer der schuldhafte Verursacher.

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Mir würde nicht einfallen warum das die Polizei groß interessieren würde.

Es ist keine Beleidung, eine Sachbeschädigung auch nicht - wofür willst du hier anzeigen?


verreisterNutzer  27.05.2023, 14:24

Das entscheidet nicht die Polizei.

Sobald man Strafantrag stellt, ist die Polizei verpflichtet, dies an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten.

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