Außen-Stellplatz bei Eigentümergemeinschaft?
Darf man auf seinen Stellplätzen (2 nebeneinander) in einer WEG (nur 2 Parteien und um die Stellplätze ist nichts herum außer gemeinschaftsfläche) einen carport errichten oder Steinplatten (momentan Kies) verlegen, ohne den anderen Miteigentümer fragen und in Kenntnis setzen zu müssen?
Danke für Info!
3 Antworten
In § 20 Abs. 1 des WEG steht dazu:
Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.
Die Veränderung des Bodenbelages und das Aufstellen einer Überdachung ist eine bauliche Veränderung, für die Du einen Beschluss der Miteigentümer brauchst.
Auch nur bei 1 Miteigentümer und wenn ich die Mehrheit der miteigentumsteile halte?
Wenn es Deine sind, steht ja in der TE was da gemacht werden darf oder nicht.
Sind es welcher der WEG, wird dort meist nichts zu finden sein.
Also muss eine Zustimmung her.
Diese wird bei uns meist nicht erteilt, weil die Haftung nicht geklärt/übernommen wird.
Für mich ist ja noch nicht einmal geklärt, wem die Plätze gehören.
Ah vergessen ;) ... ja, die Plätze gehören lt. TE mir
Dann muss ja ggf. auch noch die TE ergänzt/erweitert werden, denn auch der Nachfolger muss ja Sicherheit haben und nicht wieder abreißen müssen.
dafür brauchst du die Zustimmung der Eigentümer. Es ist eine bauliche Veränderung.
Auch nur bei 1 Miteigentümer und wenn ich die Mehrheit der miteigentumsteile halte?