Außen-Stellplatz bei Eigentümergemeinschaft?

3 Antworten

In § 20 Abs. 1 des WEG steht dazu:

Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

Die Veränderung des Bodenbelages und das Aufstellen einer Überdachung ist eine bauliche Veränderung, für die Du einen Beschluss der Miteigentümer brauchst.


Immooo 
Fragesteller
 10.02.2021, 10:59

Auch nur bei 1 Miteigentümer und wenn ich die Mehrheit der miteigentumsteile halte?

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Wenn es Deine sind, steht ja in der TE was da gemacht werden darf oder nicht.

Sind es welcher der WEG, wird dort meist nichts zu finden sein.

Also muss eine Zustimmung her.

Diese wird bei uns meist nicht erteilt, weil die Haftung nicht geklärt/übernommen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Immooo 
Fragesteller
 10.02.2021, 11:00

Auch nur bei 1 Miteigentümer und wenn ich die Mehrheit der miteigentumsteile halte?

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schleudermaxe  10.02.2021, 11:52
@Immooo

Für mich ist ja noch nicht einmal geklärt, wem die Plätze gehören.

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Immooo 
Fragesteller
 10.02.2021, 18:11
@schleudermaxe

Ah vergessen ;) ... ja, die Plätze gehören lt. TE mir

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Immooo 
Fragesteller
 11.02.2021, 03:21
@Immooo

@schleudermaxe ... und, was meinst dazu?

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schleudermaxe  11.02.2021, 08:43
@Immooo

Dann muss ja ggf. auch noch die TE ergänzt/erweitert werden, denn auch der Nachfolger muss ja Sicherheit haben und nicht wieder abreißen müssen.

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dafür brauchst du die Zustimmung der Eigentümer. Es ist eine bauliche Veränderung.