Aussage verweigern, was passiert?

5 Antworten

Wenn Du die 10 Euro bezahlst an den Geschädigten, kannst Du das Strafverfahren positiv beeinflussen. Gehe also ruhig zur Polizei, und bitte darum, die 10 Euro bezahlen zu wollen und das Verfahren gemäß StPO 153 bzw. StPO 153a einzustellen.

StPO 153 - Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit

StPO 153a Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen.

Das Verfahren wird mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.

dann wird das ganz einfach vor Gericht gehen

Nimm dir einen Strafverteidiger….

Wird wohl keinen Unterschied machen und geht vor Gericht...
Bei Ladendiebstahl wurdest du vmtl doch eh auf frischer Tat ertappt, also bist du sowieso dran.


CelD292 
Fragesteller
 31.01.2022, 20:33

Ich habe schon im Laden zugegeben da sich geklaut habe und das es mein erstes Mal war und das es mit leid gut also habe ich ja im Prinzip schon eine Aussage getätigt oder?

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Jurafuchs  31.01.2022, 20:34
@CelD292

Wenn du das nur dem Ladendetektiv gesagt hast, nein.

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CelD292 
Fragesteller
 31.01.2022, 20:38
@Jurafuchs

Nein ich wurde von den Laden Mitarbeitern ins Lager geschickt und dort haben wir dann zusammen auf die Polizei gewartet und den Polizisten hab ich dann gestanden das ich geklaut habe

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Anzunehmen. Dann kommt das Ganze erst so richtig ins Rollen und dann wirds auch richtig teuer - bin hin zur Haftstrafe


CelD292 
Fragesteller
 31.01.2022, 20:35

Wie meinst du das?
Ich habe im Laden als die Polizei gekommen ist schon zugegeben da dich geklaut hab und es mit leid tut und das es das erste mal war (bin noch minderjährig) also hab ich doch eigentlich schon sowas wie eine aussage gemacht oder?

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sgtepic  31.01.2022, 20:35
@CelD292

"sowas wie eine Aussage" ist eben keine offizielle Aussage bei der Polizei bzw. vor Gericht

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CelD292 
Fragesteller
 31.01.2022, 20:37
@sgtepic

Okay, nur das Problem ist, das ich (zwar minderjährig bin) aber momentan Vollzeit arbeite und einfach nicht die Zeit habe zu dem Termin zu gehen. Außerdem muss meine Mutter mit gehen weil ich eben noch minderjährig bin und das würde dann auch nicht gehen weil sie noch einen 6 jährigen zuhause hat der von der Schule abgeholt werden muss

also wird das ziemlich schwierig zu dem Termin zu erscheinen

deswegen auch die Frage ob man die Aussage einfach verweigern kann

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sgtepic  31.01.2022, 20:38
@CelD292

da MUSST du hin und dein Arbeitgeber MUSS dich auch freistellen. Da gibts kein Wenn und Aber

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Lala2323699  20.03.2022, 20:10
@CelD292

Hallo könntest du kurz erzählen wann du die Brief bekommen hast bzw. wann die Polizei nachdem Vorfall sich bei dir gemeldet hat

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CelD292 
Fragesteller
 24.03.2022, 10:07
@Lala2323699

Hi also ich habe ca 2-4 Wochen später ein Brief bekommen da stand drinne das ich zu einem Termin zur Polizei soll um eine Aussage zu machen

dort hab ich dann gesagt das es eine einmalige Sache war und das ich meinen Fehler einsehe und es ziemlich dumm war

und die Polizistin meinte das das Verfahren sehr wahrscheinlich fallen gelassen wird weil es ein einmaliger Diebstahl war

solange es jetzt nicht nochmal zu einem Diebstahl kommt passiert also nicht viel

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kevin1905  31.01.2022, 20:37

Eine Aussageverweigerung darf nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

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