Auslagen-Weiterberechnung mit Gewerbeschein und Rechnung nach §19?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Auslagenerstattungen gibt es verschiedene Varianten, wie man das handhaben kann.

Ein durchlaufender Posten scheidet hier wohl aus, da z. B. bei den Tankquittungen kein Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Tankstelle vorliegt; bei Fahrkarten auch nicht, es sei denn, sie würden durch den Auftraggeber bestellt.

Ich gehe davon aus, daß Du umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer bist. Der Auftraggeber ist wahrscheinlich vorsteuerabzugsberechtigt, da er die Originalbelege haben möchte, denn nur diese berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Du stellst ihm die Auslagen in Rechnung - die Originalbelege fügst Du bei und für Dich machst Du Kopien.

Du erfaßt die Auslagen als Betriebsausgabe und die Erstattung als Betriebseinnahme - das ist dann für Dich ein Nullsummenspiel - der Auftraggeber hat Betriebsausgaben und kann Vorsteuer geltend machen.


Lotu66 
Fragesteller
 27.09.2019, 09:15

Hallo DerSchopenhauer,

vielen Dank erstmal für die Antwort!

in dem aktuell vorliegenden Fall ist es sogar so, dass der Auftraggeber nur eine digitale Kopie der Belege möchte und eine ausgewiesene Rechnung.

Den Stand des nach Kleinunternehmer-Regelung Hantierenden habe ich aber jetzt denke ich verstanden.

Zwar wird der Jahresumsatz erhöht, aber durch die eigene Betriebsausgaben der Gewinn nicht.

wenn man es genau sieht, muss also ein Kleinunternehmer aufpassen wenn er schon einiges verdient hat, damit sein Umsatz durch solche Dinge nachher über 17500 Eur rutscht...sein Gewinn sich jedoch null verändert hat.

vielen Dank nochmals!

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