Aus Gemeinsamen Konto entfernen lassen

4 Antworten

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Die Bank und die Freundin müssen beide zustimmen. Das Konto kann nur komplett gekündigt werden. Wenn Minus auf dem Konto sein sollte, muss sich geeinigt werden, wer dafür die schuld auf sich nimmt.

Kommt darauf an wem das Konto als erstes gehört hat. Wenn sie nur eine Verfügungsberechtigung hat kannst du diese löschen lassen. Ist es ein komplett gemein neu eröffnetes konto, müsstest du das mit der Bank klären.

Edit: Falls gemeinsam eröffnet wirst du Ihre zustimmung benötigen wenn es auf dich überschrieben werden soll. An deiner stelle würde ich aber eher ein neues aufmachen.


anjanni  08.07.2011, 11:48

Er möchte aus diesem Konto raus - nicht das Konto einfach allein übernehmen...

Sie soll es allein übernehmen.

Jedenfalls ist das das, was ich in der Frage gelesen habe...

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Schneeball1984 
Fragesteller
 08.07.2011, 11:57
@anjanni

Vollkommen richtig, meiner Ex hat das Konto vorher schon gehört haben dann aus kostengründen mich als Mitkontoinhaber mit Vollmacht etc. mit reingeschrieben. Und nun will ich das Konto ja nicht mehr da ich ein eigenes habe. Ich werde erstmal alleine zur Bank gehen um zu schauen was die Vorort mir raten.

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also es gibt 2 unterscheidungen, wie mein vorredner schon kurz sagte. hat sie eine verfügungsberechtigung, dann kannst du sie einfach löschen lassen. ist sie mitkontoinhaberin dann müsste sie mitunterschreiben. da wird ein kontoinhaberwechsel (bankensprache gläubigerwechsel) auf dich durchgeführt, wobei sie eben zustimmen muss mit einer unterschrift, das sie nicht mehr kontoinhaberin sein will. wenn sie zickt, rede mit deinem bankberater, lass dich einfach aus dem konto nehmen und eröffne ein eigenes, neues. der weg zur bank ist in allen fällen ein muss.

Wenn das Konto im Plus ist, dürfte das weniger schwierig sein, als wenn das Konto im Minus ist.

Letztlich geht es dabei ja um die Haftung für eventuelle Schulden. So lange das Konto auf Euch beide läuft, haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, daß jeder einzelne im Ernstfall für das gesamte Minus aufkommen müßte.

Sprich mit der Bank, ob sie Dich so ohne Weiteres aus der Haftung entlassen, oder ob Deine Ex mitkommen oder zumindest unterschreiben muß.

Im Zweifelsfall schreibst Du für das Konto eine einseitige Kündigung. Dann muß irgendwie gehandelt werden.