AU in Hauptbeschäftigung, arbeitsfähig im Nebenbeschäftigung?

6 Antworten

Das müsstest du sowohl mit der Krankenkasse, als auch mit einem Hauptarbeitgeber besprechen. Normalerweise bedeutet das eine fristlose Kündigung, wenn man während einer Krankschreibung woanders arbeitet.


DerCaveman  28.12.2021, 13:47

Er schreibt doch ausdruecklich, dass aerztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausuebung der Nebentaetigkeit bestehen, sehr wohl aber gegen die in der Haupttaetigkeit.

Dann darf er natuerlich im Nebenjob trotz AU Bescheinigung fuer die Haupttaetigkeit arbeiten.

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HarryXXX  28.12.2021, 13:49
@DerCaveman

Das würde ich ohne zuverlässige juristische Information nicht so einfach als gegeben hinnehmen.

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DerCaveman  28.12.2021, 13:53
@HarryXXX

Eine Arbeitsunfaehigkeit bezieht sich immer auf die jeweils auszuuebende Taetigkeit. Da kann es durchaus sein, dass man eine bestimmte Taetigkeit krankheitsbedingt nicht ausueben darf, eine andere aber sehr wohl.

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also ich würde sagen krank ist krank, ob im Haupt- oder Nebenjob ist da egal


DerCaveman  28.12.2021, 14:21

Tatsaechlich ist es keinesfalls egal. Es kommt auf die jeweilige Taetigkeit und auf die Art der Arbeitsunfaehigkeit an. Man kann durchaus fuer eine bestimmte Taetigkeit arbeitsunfaehig sein und fuer eine andere arbeitsfaehig.

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Die Krankenkasse wird u.U. die Arbeitsunfähigkeit prüfen

Kann die KK, die ja das Krankengeld zahlt, die Leistung verweigern, da ja - in anderem Kontext - eine Leistungsfähigkeit besteht?

Nein, das Krankengeld wird ja nach dem Einkommen berechnet, für das Du (noch) arbeitsunfähig bist.

Dein Einkommen aus der Nebentätigkeit - wenn es eine Geringfügige ist - spielt(e) bei der Berechnung des Krankengeldes keine Rolle.


Auch wenn du einer Nebenbeschäftigung nach gehst, ist es für die Krankenkasse eine Arbeit die du aufnimmst und für die du vergütet wirst. Also können die das Krankengeld einstellen.

AU ist AU - im Haupt UND im Nebenjob !

Dafür eine Genehmigung zu bekommen wäre umständlich hoch 3, und jeder Arbeitgeber würde, wie auch immer das realisiert werden würde, mit den Zähnen knirschen, und das völlig zurecht !


DerCaveman  28.12.2021, 13:50
AU ist AU - im Haupt UND im Nebenjob !

Noe, keinesfalls. Eine heisere und sonst voellig gesunde Opernsaengerin, die nebenbei noch putzen geht, kann fuer die Singerei arbeitsunfaehig sein, fuer's Putzen aber nicht.

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grisu2101  28.12.2021, 16:14
@DerCaveman

Ja, du hast ja recht... Nur stell dir mal vor du bist Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist krankgeschrieben, und du musst ihn weiter bezahlen für sechs Wochen, und er macht dann noch eine Nebentätigkeit, genau in dem Zeitraum... Dann wirst du aber auch grün im Gesicht, oder?

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Lichtblick27 
Fragesteller
 29.12.2021, 08:43
@grisu2101

Es geht ja nicht ums Grün im Gesicht werden. Mit einem gebrochenen Bein kann ich auch keine Kurierfahrten machen, aber weiterhin büroorganisatorisches erledigen. Da kann der AG grün werden, wie er will.

Auch in der Rolle eines AGs ist das für mich nachvollziehbar.

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grisu2101  29.12.2021, 09:16
@Lichtblick27

Und wenn der Arbeitgeber dann von dir verlangt dass du Bürotätigkeiten bei ihm machst? Da steht man schon doof da...

Ich finde, das ganze hat immer einen bitteren Beigeschmack.

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GutenTag2003  29.12.2021, 08:46

Arbeitsunfähigkeit ist keine Erwerbsunfähigkeit.

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