Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Unbefristet muss der auf keinen Fall sein, sachgrundlos ist eine Befristung für maximal zwei Jahre möglich. Gab es aber jeweils einen zulässigen sachlichen Grund für die Befristung, dann geht das auch weit über die zwei Jahre hinaus, bevor eventuell ein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag entsteht.

Ohne den Inhalt des Vertrages zu kennen, kann man das nicht pauschal beantworten. Wenn du jedes Mal ein anderes Arbeitsgebiet hast oder einen anderen Einsatzort, oder ein anderes Projekt, kann der Vertrag noch viele Male verlängert werden ohne dass er unbefristet wirkt.

Er dürfte arbeitsrechtlich schon unbefristet sein. Diese Veränderungen im befristeten Vertrag sind nicht zulässig.

Warte es ab, ich denke schon das der nächste Vertrag die unbefristete Einstellung sein wird. Wenn nicht, dann lass einen Juristen sich diese Verträge anschauen.