Anzeige von eBay Käufer bekommen was tun?
Hallo ich habe vor paar Monaten einen teuren Ring auf eBay verkauft.Ich hatte dabei stehen das ich kein Zertifikat habe und das ich den Ring loshaben will da es mal ein Geschenk vom Ex Freund war.
Ein Mann hatte mir 300€ geboten.
Ich bin den Verkauf eingegangen und er hat einen selben originalen Ring mitgebracht und verglichenen.
Er hat gesagt für 300€ geht er das Risiko ein das es eine Fälschung sein könnte und hat ihn gekauft. Nun habe ich eine Anzeige wegen Betrug. Ich wusste selber nicht das der Ring ein Fake ist und da der Mann den Ring mit seinen originalen verglichen hat dachte ich das es alles passen würde.
Jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen weil ich nicht wusste das er Fake ist. Was kann ich tun?
Weil ich dachte auf eBay Kleinanzeigen wird keine Gewährleistung geboten.
6 Antworten
du hast doch ganz offen gesagt, dass du über den Ring nichts weißt...
er hat den sogar noch selbst gesehen vor dem Kauf...
ich vermute mal, dass die „Anzeige“ ein Fake ist... so blöd kann kein Staatsanwalt sein... der wäre sofort wegen Rechtsbeugung dran...
falls du bei deinem angebot stehen hattest "verkauf ohne garantie oder gewähr" biste sowieso fein raus, falls nicht steht auch blos aussage gegen aussage , man hätte vielleicht ein kaufvertrag machen sollen , aber der hätte sich eventuell sogar negativ für dich auswirken können. wenn er beim kauft nicht erkennt ob er echt ist oder nicht muss er halt jemanden mit bringen ders kann, falls nicht pech für ihn , würde mir da keine gedanken drüber machen
Der Disclaimer würde ggf. vor zivilrechtlichen Forderungen schützen. Hier steht aber ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum.
Die Gewährleistung ist auch bei Privatverkäufen nicht per se ausgeschlossen, kann aber wirksam ausgeschlossen werden - offenbar hast Du das aber nicht gemacht.
Aber: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf verdeckte Mängel und fehlende zugesicherte Eigenschaften. Da dem Verkäufer bewusst war, dass es sich um einen Fake handeln könnte, ist er das Risiko eingegangen und kann sich ergo nicht mehr auf den Mangel berufen, sonst hätte er einen Vorbehalt artikulieren müssen.
Das einzige Problem ist die Beweislage ...
Gewährleistung (Zivilrecht) und Strafrecht sind zwei paar Schuhe.
Da hilft wohl nur ein Gang zum Anwalt.
Du hast nicht behauptet das der Ring echt ist und mit der Aussage das er bewusst war das es auch eine Fälschung sein könnte würde ich es drauf anlegen und dies als haltlos zurückweisen