Anschriftenänderung eines gemeinnützigen Vereins?

1 Antwort

Verlegung satzungsgemäßer Sitz des Vereins

Dazu ist eine durch Beschluss zu fassende Satzungsänderung erforderlich. Da Änderungen der Satzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedürfen, ist die Änderung über einen Notar beim Vereinsregister einzutragen.

Änderung Adresse des Vereins ohne Verlagerung des Vereinssitzes = Verwaltungssitz

Hier reicht eine schriftliche Mitteilung an das Vereinsregister sofern der Verwaltungssitz nicht in der Satzung verankert ist.

Ggf. kann als Geschäftsadresse (Verwaltungssitz) die Adresse eines anderen Vorstandsmitgliedes angegeben werden.

Der Verwaltungssitz und der Vereinssitz können voneinander abweichen.