Anschriftenänderung eines gemeinnützigen Vereins?
Ich bin der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins. Der Verein ist in Stadt X bei meiner Privatadresse angemeldet.
Aus privaten Gründen muss ich nach Stadt Y umziehen. Wie nehme ich die Vereinsadresse am besten mit? Muss ich hierfür eine Mitgliedersammlung aufrufen und abstimmen oder reicht es den Mitgliedern bei kommenden Mitgliederversammlung mitzuteilen?
1 Antwort
Verlegung satzungsgemäßer Sitz des Vereins
Dazu ist eine durch Beschluss zu fassende Satzungsänderung erforderlich. Da Änderungen der Satzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedürfen, ist die Änderung über einen Notar beim Vereinsregister einzutragen.
Änderung Adresse des Vereins ohne Verlagerung des Vereinssitzes = Verwaltungssitz
Hier reicht eine schriftliche Mitteilung an das Vereinsregister sofern der Verwaltungssitz nicht in der Satzung verankert ist.
Ggf. kann als Geschäftsadresse (Verwaltungssitz) die Adresse eines anderen Vorstandsmitgliedes angegeben werden.
Der Verwaltungssitz und der Vereinssitz können voneinander abweichen.