Annahmepflicht eines Zimmers im Studentenwohnheim?

1 Antwort

das muss doch in den bewerbungsunterlagen drin stehen - wenn da nichts steht, dass du dich zu irgendwas verpflichtest, dann bist du auch nicht verpflichtet.

normalerweise schaut ein mietvertrag auch nicht so aus, dass eine seite fragt, ob was zu haben wäre. da müßten schon konkrete daten enthalten sein (von wann - bis, wie viel geld....).