Anhaltender WG-Besuch?

3 Antworten

dem vermieter darauf hinweisen das eine Person dauerhaft in der WG ist und damit die Nebenkosten höher ausfallen.

Deiner Mitbewohnerin würde ich auch klar sagen das es für dich ok ist wenn ihr freund da quasi einzieht aber sollte es zu Nachzahlungen kommen sie diese übernehmen soll und du das auch jetzt schriftlich festhalten willst.

würde also das einfach so offen ansprechen und nicht die frage stellen ob er da lebt oder nicht sondern wie mit den Nebenkosten umgegangen wird und du von vornerein nicht bereit bist diese Mehrkosten zu teilen.

wer offen spricht bekommt direkte Antworten und Lösungen

Wenn der im Monat zwei, drei Tage (Nächte) an seinem Hauptwohnsitz verbringt. Ist dass rechtlich tatsächlich noch als Besuch zu werten.

Das mit den potentiell höheren Nebenkosten müssen die Mitbewohner untereinander klären. Dafür interessiert sich der Vermieter rein garnicht, solange er sein Geld bekommt.

Folgende Informationen habe ich aus"Juraforum.de" bezogen.

"Die geschilderte Situation mit dem dauerhaften Besuch Ihres Mitbewohners, der eigentlich noch bei seinen Eltern gemeldet ist, kann durchaus rechtliche und vertragliche Fragen aufwerfen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

1. **Mietvertragliche Regelungen**: Prüfen Sie den Ihnen vorliegenden Miet- oder Untermietvertrag. In der Regel sind dort Bestimmungen über die Nutzung der Wohnung und die Anzahl der bewohnenden Personen enthalten. Zustimmung des Hauptmieters und ggf. des Vermieters kann für eine Überbelegung notwendig sein.

2. **Anmeldung eines Zweitwohnsitzes**: Wenn die Person tatsächlich den überwiegenden Teil des Monats bei Ihnen verbringt, könnte es nötig sein, dass sie sich mit einem Zweitwohnsitz an Ihrem Wohnort anmeldet. Hierzu regeln das Bundesmeldegesetz (BMG) sowie die kommunalen Satzungen die konkreten Anforderungen.

3. **Nebenkosten**: Die Kosten der Wohnung werden im Normalfall durch die Anzahl der Personen, die dort leben, beeinflusst. Wenn eine zusätzliche Person permanent in der Wohnung lebt, können höhere Kosten, wie z.B. für Wasser, Heizung oder Strom entstehen. Diese sollten fairerweise zwischen allen Bewohnern aufgeteilt werden.

4. **Kommunikation und Lösung**: Der erste Schritt sollte immer ein offenes Gespräch sein, in dem Sie Ihre Bedenken erklären und auf die vertraglichen sowie rechtlichen Bedingungen hinweisen.

5. **Unterstützung**: Sollten Sie sich intern nicht einigen können, könnte eine Beratung durch einen Mieterverein, einen Mediator oder einen Anwalt erforderlich sein. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten korrekt wahrnehmen und dabei keine einseitigen Nachteile entstehen lassen. Ein freundliches, aber bestimmtes Vorgehen ist oft erfolgversprechend. Sollten sich Ihre Mitbewohner nicht an rechtliche und vertragliche Vereinbarungen halten, könnten auch rechtliche Schritte in Betracht kommen. "

Woher ich das weiß:Recherche