An die Frauen über 20. Würdet ihr gerne Sexting mit Jugendlichen machen?

3 Antworten

Also ich bin 35 und habe auch schon exting-Erfahrung mit einem 19-jährigen netten Jungen gehabt. Natürlich wissen die jungen noch nicht so genau, wie man was macht, aber wenn man sich beim Chat Zeit läßt und auf die Bedürfnisse des Mannes eingeht bzw. eingehen will, kann es für beide sehr anregend sein. Bei den Fotos versende ich aber - zumindest bei den ersten Malen - niemals Gesichtsfotos. Da bin ich echt vorsichtig. Aber den Rest meines Bodys zeige ich eigentlich sehr gerne. Natürlich muss die Chemie stimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Catchiu  14.04.2023, 00:14

Wo findet man sich für sexting

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Bin zwar erst 19 aber egal, hätte ehrlich gesagt nix dagegen. Nur blöd dass es die meisten minderjährigen auch echt nicht gut können...

Auch wenn die Frage an Frauen über 20 gerichtet ist, kann ich nur vor Sexting warnen! Es ist u.U. äußerst gefährlich. Man kann schnell in eine Abhängigkeit geraten, weil der andere pikante Fotos besitzt, man kann aber auch schnell in den Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie geraten und wird dann strafffällig.

Finger weg von Sexting!


TheJudgement  09.06.2022, 20:34

Da nach Sexting mit Jugendlichen gefragt wurde, wird's mit dem Kinderpornografietatbestand wohl schwierig werden. ;-)

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Esskah  09.06.2022, 21:23
@TheJudgement

Nicht zwingend.

  • Erstens ist das Alter des Sextingpartners nicht zu verifizieren, er könnte theoretisch auch unter 14 sein.
  • Zweitens müssten Bilder nicht zwingend von der Person selbst sein, sondern könnten willkürlich geteilte Bilder sein.
  • Drittens könnte es jemand darauf anlegen und bewusst Kinderpornografisches Material versenden.

Alles schon passiert und gar nicht so undenkbar. Wenn Du glaubst, dass da alles ehrlich zugeht, dann bist Du naiver als ich dachte ;-)

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TheJudgement  09.06.2022, 23:43
@Esskah

Im ersten Fall nützt es ja wenig, wenn sich der Vorsatz ausschließlich auf Jugendliche bezieht, die Person also weder damit rechnet noch hätte erkennen können, dass der Sexting-Partner ein Kind ist. Kein Vorsatz, keine Strafbarkeit.

Im zweiten Fall ergeben sich keine Änderungen, weil es für § 184b StGB sowieso keine Rolle spielt, ob etwas nun willkürlich geteilt wurde oder nicht-willkürlich.

Im dritten Fall fehlt weiterhin der Vorsatz des Empfängers. Erhält jemand unaufgefordert kinderpornografische Inhalte, dann liegt unvorsätzlicher Besitz vor. Muss derjenige dann eben unverzüglich sicher löschen oder an die Strafverfolgungsbehörden abliefern.

Der Absender - sofern über 14 - macht jedoch in jedem Fall strafbar.

;-)

In Betracht kommt allerdings § 184c StGB. Aber das ist eben ein Unterschied.

Pornografische Inhalte versenden sollte eine erwachsene Person auch nicht an Jugendliche, § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

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Esskah  10.06.2022, 16:05
@TheJudgement

da magst Du juristisch näher dran liegen als ich, im Endeffekt ist es aber doch egal ob Kinder- oder Jugendpornografie.

Gefährlich ist es so oder so.

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TheJudgement  10.06.2022, 16:15
@Esskah

Nein ist es nicht.

Du kannst dir ja mal die Strafrahmen von § 184b StGB und § 184c StGB angucken und beide miteinander vergleichen. Abgesehen davon gibt es in § 184c Abs. 4 StGB eine Möglichkeit der Privilegierung (Tatbestandsausschluss), die es in § 184b StGB nicht gibt.

"Gefährlich" im Sinne von: man kann sich strafbar machen ist es natürlich, ändert aber nichts daran, dass es Unterschiede gibt und man beides nicht in einen Topf werfen kann. ;-)

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Esskah  10.06.2022, 16:18
@TheJudgement
Nein ist es nicht.

im Kontext von gefährlich und möglicherweise strafbar ist es egal - nichts anderes habe ich ausgesagt.

Wer das Risiko nicht scheut, aber sich dennoch vom Strafmaß leiten lässt, der sollte selbstverständlich zwischen Kinder- oder Jugendpornografie wählen. Is dann wichtig :-p

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