Allgemeine Justizrechte (Grundregeln)?

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Google weiß das!
Als Justizgrundrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Grundrecht, das dem Einzelnen eine subjektive Rechtsposition im Falle eines Gerichtsverfahrens gewährt. Justizgrundrechte gewährleisten somit die Möglichkeit von Rechtsschutz und die Beachtung bestimmter Verfahrensgrundsätze. In Art. 19 Abs. 4 GG ist die Rechtsweggarantie festgeschrieben, die den Zugang zu den Gerichten ermöglicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizgrundrecht
Woher ich das weiß:Recherche