ALG2: Sachbearbeiter bittet schriftlich um Rückruf - muss ich anrufen bzw. darauf reagieren?

6 Antworten

müssen tust du gar nichts ... aber warum nicht mal anrufen. evtl. hat sie deine tel nr nicht oder du hast keinen anrufbeantworter gehabt bzw. nicht gesehen dass sie angerufen hat

mir ist dagegen schon was passiert. also ich beim arbeiten war, hat mich der sachbearbeiter angerufen und ich bin raus gegangen weil ja der chef oder andere mitarbeiter nicht wissen sollten was das jobcentere für nen besseren job gefunden hat oder sonstige nachrichten hat

dafür bekam ich ne abmahnung wegen telefonierens während der arbeit, klar der sachbearbeiter hätte wissen können dass ich bereits um diese zeit arbeitet ... was war da nun falsch ?

P.S. der arbeitsvermittler hatte tatsächlich einen besseren job gefunden und deswegen war die abmahnung natürlich sowieso makulatur .. hab da selbst gekündigt. aber: es hätte ja auch was anderes sein können.


iqKleinerDrache  03.08.2020, 00:16

wenn jetzt wie in deinem fall da was schriftlich gekommen wäre mit bitte um rückruf, hätte ich keine abmahnung bekommen.

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Du kannst ja per Briefpost zurückschreiben:

"Bitte teilen Sie mir schriftlich Ihr Anliegen mit"

Ob man Dich dann sanktionieren kann, weiß ich nicht, bezweifle es aber. Und mangelnde Mitwirkung kann man Dir dann nicht vorwerfen.

Du musst anrufen, sonst gibt es Sanktionen.

Kannst du ignorieren - ist es sinnvoll und intelligent? NEIN. Aber je nachdem wie deine Bewerbungssituation aussieht: Du z.B. die geforderten Bewerbungsnachweise nicht vorgelegt hast, dann folgen halt die Sanktionen. Die Bearbeiterin bietet dir wenigstens noch einen Klärungsversuch an.

Ist doch eine freundliche Aufforderung mal anzurufen. Ich hab das schon anderes zu lesen bekommen.

Ich würd da anrufen, alles andere kostet sonst nur wieder Zeit und Mühe und aller Wahrscheinlichkeit nach auch Sanktionen.