Abzocke Tierarzt - nachträgliche Kosten?

3 Antworten

guck Dir die Gebührenordnung für Tierärzte an, da findest Du die Kosten für Behandlungen. Eine Quittung/Rechnung musst du erhalten und die wird Dir sicherlich auch nachträglich gegeben werden. Die GOT findest du auf der Homepage der Bundestierärztekammer.

@manuelareiss90,

ich würde dir raten, wegen "nur" 35€ dich nicht in den Klintsch mit Mächtigen zu begeben, zumal Du dich bei der ganzen Sache so diletantisch angestellt hattest, daß micht mal der liebe Gott, Grund haben würde, dir in diesem Falle zu helfen.

Schweig, bezahl und LERNE DARAUS:

✔als Erstes, nie solche, von dir als verbindlich angesehene Finanzsachen telefonisch erledigen, sprich: ohne doppelten Grund und Boden aushandeln.

✔Du muß in jeder Sekunde bei Verhandlungen daran denken, daß Alles schief laufen kann und Du letztendlich vors Gericht landest, also dann vorsorglich alles aufzeichnen, Mails und Briefe ordentlich archivieren, usw.,

✔um jeder Zeit darauf zugreifen zu können. Im Schlaf muß Du wissen, wo was ist, dann erst dann hast Du ja nicht nur dein Leben im Griff, sondern verfügst Du auch über Schicksale anderer Leben, die deins madig machen könnten. Immerhin bist Du ja zukünftige Akademikerin Liebes, da läuft ja auch Alles nur mit NACHWEISEN!!! Geschäftlich wird da überhaupt nicht mehr telefoniert, wenn man von einem abhängt. Der, der dirigiert, der darf ja auch telefonieren.

Oder, was meinst Du, weswegen Ärzte nicht im Netz zu erreichen sind? Jeder jammert, daß man nicht mehr genug verdienen kann, bieten aber auch keine Zusatzleistungen im Internet, um mehr Patienten zu versorgen. Die sind noch immer im 19. Jahrhundert, weil es denen so besser passt!!!

Ich würde es so machen, bezahlen und noch glücklich sein, daß ich meine Blödheit mit nur 35€ bezahlen musste. In diesem Falle, würdest Du nie deine Rechte ausfechten können, da Du nie was dokumentiert hattest, das für dich spräche. Die 2 aus der TÄ-Praxis können genausogut behaupten, die hätten mit dir nie telefoniert und dann....???

Entscheide selbst, da es ja auch nur um dich geht. An deinen Prinzipien und Gerechtigkeit kannst Du im nächsten, fraglichen Falle bestehen, wenn Du Problemen richtig vorgebeugt hattest.

Schatz und Du bist auch noch nur ein Weibchen !!! Da bist Du schon von vorne rein hinten durch, auch wenn Du gegen eine Ziege vorm Gericht stündest, verlieren würdest Du trotzdem!!! Daß ist nämlich Erfahrung ALLER alleinstehenden, dazu noch alten, kranken, gehörlosen und bettlägerigen Frauen, dies kann ich dir VERSICHERN!!!

Liebe, liebe Grüße @manuelareiss90 von Rozina und Della <(●_●)>.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vorschlag:

Du sagst dem Arzt, dass man dir zunächst einen anderen Preis genannt hat und du eigentlich nur den bezahlen willst.

Du bräuchtest jetzt, da du die Sache bei der Bundesärztekammer für Tierärzte überprüfen lassen willst, eine korrekte Rechnung und eine Quittung über die bezahlten Beträge.

https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/

Woher ich das weiß:Recherche

manuelareiss90 
Fragesteller
 15.04.2019, 13:12

Hallo Nadelwald75, danke für deine Antwort. Was ist gemeint mit "die Sache bei der Bundesärztekammer für Tierärzte überprüfen lassen" ?

Ist da das Recht überhaupt auf meiner Seite, wenn ich sage dass ich nur den genannten Preis zahlen möchte? Der Arzt meinte vorhin nur "Dieses Missverständnis tut uns Leid..."

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Maxetix  15.04.2019, 13:32
@manuelareiss90

Schwierig, da du den Gesprächsverlauf und die darin angegebenen Preise nicht nachweisen kannst.

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Nadelwald75  15.04.2019, 19:53
@manuelareiss90

Nach meiner Meinung hast du das Recht auf deiner Seite (aber ich bin kein Jurist).

Wenn du dem Arzt sagst, dass du es der Ärztekammer zur Prüfung vorlegen willst, wird er sich sehr überlegen, was er berechnet.

Und einen Anspruch auf die Rechnung und eine Quittung hast du auf jeden Fall.

Ob du dann tatsächlich an die Ärztekammer herantritts, bleibt ja noch offen. Und selbst wenn: Du wirst dich ja nicht über den Arzt beschweren, sondern du bittest lediglich um Prüfung.

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