Abwerben von Musikschülern nach Probestunde?
Ich arbeite seit kurzem freiberuflich als Musiklehrer bei einer Musikschule.
Aus verschiedenen Gründen hat ein neuer Schüler mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten würde. (Es fand bereits eine erste kostenlose Probestunde statt. Das bietet die Musikschule jedem Schüler an.)
Mein Honorar-Vertrag besagt, dass ich für die erste Probestunde (die für den Schüler kostenlos ist) regulär bezahlt werde. Die Schule würde also für diese stattgefundene Probestunde finanziellen Verlust machen. Außerdem steht im Vertrag, dass ich keine "Schüler DER MUSIKSCHULE" abwerben darf. Alle anderen Schüler darf ich laut Vertrag nebenbei privat unterrichten und abrechnen.
Nun stellt sich für mich erstmal die Frage: Zählt der Schüler schon als "Schüler der Musikschule", auch wenn er bisher keinen Vertrag unterschrieben hat?
(Ich hatte dem Schüler bereits einen Vertrag zum Ausfüllen nach der ersten Probestunde mitgegeben. Falls dieser später sich also doch nochmal an der Schule anmelden würde und herauskommt, dass ich ihn privat unterrichtet hatte, könnte mir ja theoretisch eine Strafzahlung seitens der Musikschule drohen. Oder?! - Zumindest steht das so im Vertrag...)
Ansonsten gehe ich davon aus, dass zwischen Schüler und Musikschule bisher noch kein Vertrag besteht.
Meine Frage ist: Gilt dies in meinem Fall nun als Abwerben von Schülern?
Und wie soll ich jetzt mit der bereits stattgefundenen Probestunde umgehen, was die Abrechnung betrifft?
Danke schonmal fürs Beantworten!
4 Antworten
Kannst Du theoretisch machen. Vielleicht kommt es auch nie raus.
Wenn es raus kommt ist es eben ein Vetrauensbruch. Strafe musst Du sicherlich keine zahlen. Eventuell schmeißen sie dich raus oder es gibt eine Verwarnung.
Ich würde den offenen Dialog suchen - auch für die Zukunft. Das kommt gut und erspart Dir eine Menge Ärger.
Ich denke auch, dass es rechtlich gesehen keine Probleme geben wird.
Wenn es raus kommt, ist dein Arbeitgeber sicherlich nicht erfreut, da die ja Kosten für Werbung, Räumlichkeiten etc. aufbringen. Sonst hättest du diesen Schüler ja auch nie kennen gelernt.
Würde also abwägen, wie viel mir der Job wert ist. An der Musikschule, an der ich unterrichte, die zahlen so wenig, dass ich ohne dieses Prozedere gar nicht über die Runden kommen würde. Sollten die mir also kündigen, wäre das für mich kein Verlust.
Wenn Du Schüler über die Musikschule bekommst, dann würde ich die auch nur über die Musikschule unterrichten. So fair solltest Du schon sein. Und Du willst ja auch nicht Deinen Job bei der Musikschule riskieren, oder?
Gibt es wichtige und gut verstehbare Gründe dafür, dass ein einzelner Schüler Dich außerhalb der Musikschule haben möchte, dann solltet ihr Euch zusammen setzen und nach einer guten Lösung für alle suchen. Ihr heißt in dem Fall: Der Schüler, die Leitung der Musikschule und Du.
Rechtlich ist der Schüler noch kein Schüler der Musikschule selbst, hatte aber daran Interesse. Wenn du ihn jetzt selbst unterrichtest, hintergehst du die Schule. Ich würde da einfach Klarheit schaffen und bei der Leitung nachfragen. Spart dir unnötigen Ärger.