Ab wie vielen Jahren alleine abtreiben?

6 Antworten

Nein,die  Einwilligung der Eltern braucht sie definitiv nicht, wenn sie in der Lage ist, die  Bedeutung des Entscheids für ihr Leben zuerkennen.

Bei Jugendlichen, seien sie zwischen 14 - 16oder 16 - 18 kann im Normalfall  davon ausgegangen werden, daß sie die Bedeutung einer Schwangerschaft und die auf sie zukommenden Belastungen einschätzen und bewerten können. Generalisierende  Altersgrenzen sind vom Gesetzgeber bewußt nicht vorgesehen. Die genannten  Altersgrenzen sind nur Anhaltspunkte, es kann im Einzelfall begründete  Ausnahmen geben. http://www.profamilia.de/fileadmin/info/1953.pdf

Nicht das  Alter, sondern die Urteils- bzw.Entscheidungsfähigkeit ist massgebend, und  die wird vom Arzt beurteilt. Es  kann also u.U. auch eine unter 14-Jährige ohne Wissen der Eltern eine  Schwangerschaft abbrechen (man denke an die Gefahr, die bei der Tochter eines  fundamentalistischen Muslims oder Christen für das Mädchen besteht, wenn die  Eltern davon erfahren).

Eine Jugendliche darf weder von  Eltern noch von sonstigen Erwachsenen dazu  gezwungen werden, eine Schwangerschaft  auszutragen oder abzubrechen, denn es geht um ihr  Persönlichkeitsrecht, um ihre ganz persönliche  Gewissensentscheidung.

Hallo

Deine Freundin hat Recht.

Im Alter von 14.-16. Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit. Ist diese gegeben, was meistens der Fall ist, kann sie ohne Zustimmung der Eltern abtreiben. Ab 16. Jahren kann sie ganz selbstständig entscheiden. Lediglich bis zum 14. Lebensjahr ist die Zustimmung der Eltern nötig.

Vor einer Abtreibung muss ein Frauenarzt die Schwangerschaft feststellen und eine Beratung z. B. bei Pro Familia ist Pflicht. Eine Abtreibung ist dann 3 Tage danach möglich.

Lieben Gruss

tm

Man braucht die Beratungsbescheinigung, nur dann ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Im Prinzip ist es aber beim Schwangerschaftsabbruch genau wie bei der Verschreibung der Pille ohne Wissen der Eltern:

Ab 16 ist man "einwilligungsfähig" und kann allein entscheiden, die Eltern müssen nicht informiert werden.

Zwischen 14 und 16 kommt es auf die Reife der entsprechenden Person an, da muss sich der Arzt im Gespräch informieren und überzeugen und das entsprechend dokumentieren.

Unter 14 geht man im allgemeinen nicht von einer Einwilligungsfähigkeit aus, aber im besonderen Fall und wenn gewichtige Gründe und die entsprechende Reife vorliegen, kann mit sorgfältiger Dokumentation doch manchmal von einer Einwilligungsfähigkeit ausgegangen werden. Es kommt  hier auf den Einzelfall an, und darauf, was die Alternativen wären.

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/682215/minenfeld-minderjaehrige-sichern-aerzte-ab.html

ALTER UND SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

  • Unterhalb von 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich und kein verantwortungsbewusster Arzt wird einen Abbruch ohne elterliches Einverständnis vornehmen. Verweigern die Eltern die Einwilligung entgegen des Wunsches des Mädchens, kann das Vormundschaftsgericht die Einwilligung der Eltern ersetzen. Dies ist zum Beispiel ratsam, falls das Kind durch Missbrauch, Inzest oder Vergewaltigung schwanger geworden ist.
  • Zwischen 14 und 16 entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit der Schwangeren und kann auf die Einwilligung der Eltern verzichten. Nur wenn der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit des Mädchens hat, müsste er die Zustimmung der Eltern einholen. Dies ist regelhaft nicht der Fall, so dass ein Abbruch ohne Einwilligung und Kenntnis der Eltern in Deutschland normal ist.
  • Ab 16 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern NICHT erforderlich und es ist problemlos möglich, einen Abbruch ohne Kenntnis der Eltern durchführen zu lassen.
  • Das Mädchen darf sich in jedem Alter immer und unter allen Umständen GEGEN einen Abbruch aussprechen und die Eltern können niemals einen Abbruch erzwingen. Das Einwilligungsrecht zum Abbruch ist höchstpersönlicher Natur. Das Mädchen entscheidet sich völlig alleine für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
  • Ab 14 Jahren gilt die Schweigepflicht des Arztes uneingeschränkt. Hat er also Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, so darf er nicht gegen den Willen des Mädchens die Eltern informieren, sondern allenfalls den Abbruch verweigern. Du kannst Dich also problemlos und ohne Angst an einen Frauenarzt oder an ProFamilia wenden und Dich ausführlich beraten lassen.

VORGEHENSWEISE

  • Ganz entscheidend ist, die Schwangerschaft unverzüglich von einem Frauenarzt bestätigen (oder ausschließen) zu lassen. Nur wenn die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, hat es Zweck, weiter darüber nachzudenken. Als Minderjährige kannst Du jederzeit ohne Termin als Notfall zu einem Frauenarzt gehen und kommst mit Sicherheit ran, wenn Du sagst, dass Du ungewollt schwanger bist.
  • Falls Du wirklich schwanger bist, solltest Du Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hast Du immer noch ALLE Optionen und kannst Dich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind.

Bei jedem Abtreibungswunsch muss man bei Pro Familia vorsprechen. Dort wird einem eine Bescheinigung ausgestellt, mit der man dann zur Abtreibung gehen darf. Ist man Minderjährig wird dort auch entschieden ob die Eltern mit einbezogen werden. Es wird geprüft ob die Minderjährig die nötige geistige Reife hat um zu verstehen was sie ihrer Psyche und ihrem Körper damit "antut". In der Regel (!) erhält eine Minderjährige diese Bescheinigung nicht ohne dass die Eltern zusätzlich verlangt werden. Nicht ausgeschlossen, nur halt unüblich.


ABER : In KEINEM Fall dürfen die Eltern ihr Kind zur Abtreibung oder zum Behalten ZWINGEN! Man braucht kein Einverständnis, nur ihr Mitwissen von der Geschichte.