Ab welcher Sehstärke hat man ein Problem (Bundespolizei)?
ich bin kurzsichtig und habe eine Brille mit -0.75 Dioptrien.
Hab meine Augen vor 2 Wochen tropfen und checken lassen , der Augenarzt meinte auch die Augen sind gesund aber ich bräuchte eine stärkere Brille .
hab Donnerstag ein Termin für die neue sehstärke , wenn ich ihm das Blatt von der BP vorbeibringe wird er die neuen werte angeben aber wird man ab -1 schon aussortiert oder muss das im 5er bereich sein ?
falls es wichtig ist : ich bin 16 Jahre alt und trage meine Brille nur wenn ich müde werde und bin sehr zufrieden mit der stärke
2 Antworten
Wenn du Brillenträger bist dann musst du den Sehtest einmal mit und einmal ohne Brille machen, denn Voraussetzung für die Polizeidiensttauglichkeit ist, dass du auch ohne Brille noch ausreichend scharf sehen kannst.
Die Anforderungen an das Sehvermögen sind deutschlandweit in der bundeseinheitlichen PolizeiDienstVorschrift 300 (PDV 300) geregelt. Ohne Brille muss die Sehleistung bis zum 20. Lebensjahr 50%, danach 30% auf jedem Auge betragen. Außerdem wird Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen und Nachtsehvermögen verlangt.
Bei folgenden Merkmalen des Sehvermögens ist die Polizeidiensttauglichkeit ausgeschlossen.
- Missbildungen, Defekte oder chronische oder zum Rückfall neigende Krankheiten des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, der Hornhaut (Hornhauttrübungen, sofern sie das Sehen behindern) und des inneren Auges
- Schielen, Augenmuskellähmungen, Nystagmus
- Augendruckerhöhung über 20 mmHg
- Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kontaktlinsen oder Intraokularlinsen erfordern.
- Zustand nach refraktionschirurgischem Eingriff mit unklarer Prognose (z.B. Augen-Laser-OP vor weniger als 6 Monaten)
- unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist
- korrigierter Visus unter 0,8 schon auf einem Auge, selbst bei einem Visus von 1,0 des anderen Auges
- unzureichender Nahvisus Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt sphärisch schon auf einem Auge
- unzureichendes räumliches Sehen - herabgesetzte Dämmerungssehschärfe - erhöhte Blendungsempfindlichkeit - Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge
- die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/-2,5 dpt nicht überschreiten
- der Unterschied der Fehlsichtigkeiten beider Augen (Anisometropie) darf +/- 2,5 dpt nicht überschreiten
- Farbensinnstörung
1 Auszug aus der PDV 300 Ausgabe 2012, in Kraft getreten am 01.04.2013 – Stand Oktober 2018
Die sagen ja irgendwas von “trotz Sehhilfe usw“ also irgendeine Möglichkeit gibt es sicherlich, ob Brille geht weiß ich nicht.
-0.75 sollte kein Problem sein.