Ab wann zählt ein NDA vertrag?

3 Antworten

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Erklärung, keine einseitige. Aber ist ein NDA auch ein Vertrag? Häufig ist ein NDA eine einseitige Erklärung (als Voraussetzung für Offenlegung von Informationen, aber da steht i.d.R. nicht, dass die Gegenseite die Infos Dir offenlegen "muss").

Daher hast Du wahrscheinlich eine einseitige Erklärung unterschrieben - und die gilt ab dem angegebenem Datum, ersatzweise ab sofort.

Eine Kopie (oder Foto) hast Du hoffentlich noch, damit Du weißt, was Du unterschrieben hast? Sonst fordere eine Kopie an; insbesondere wenn da noch deren Unterschrift drauf sollte, kannst Du auch argumentieren, dass es als zweiseitiger Vertrag aufgesetzt wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das ist doch keine zweiseitige willenserklärung, nur eine einseitige, du verpflichtest dich da zu etwas

das gilt so

  1. da du ja nur erklärst, dass du dich (ab sofort? oder was stand da? hast noch ne Kopie?) in einer bestimmten Weise verhalten wirst, braucht man ja nich mehr...
  2. umgekehrt sichert dir ja die Firma nix zu... oda?