Darf ich im Abstinenzjahr wegen Drogen Alkohol trinken?

4 Antworten

Hallo RobertPalm,

um auf die Frage in deiner Überschrift zu antworten:

Nein, da bei dir wohl eine Drogenabhängigkeit vorliegt (2 Therapien gemacht) sollte auch auf den Alk. verzichtet werden. Zwar kann man in den Beurteilungskriterien nur von  "Hinweisen auf zus. Alk.missbrauch bzw. unkontrolliertem Alk.konsum" lesen, jedoch wird das in der Praxis ein wenig anders gehandhabt und von daher sollte besser gänzlich auf den Alk.verzichtet  und dies ebenfalls mit Abstinenznachweisen belegt werden.

Gruß Nancy

Der Gutachter muss von Suchtverlagerung ausgehen. Von illegalen Drogen auf legale Drogen eben.

Du hättest einfach abstinent bleiben sollen, mit allen berauschenden Stoffen.

Grundlage sind die Begutachtungsleitlinien und die Fahrerlaubinsverordnung :http://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=14

nach denen sich bei Dir auf Grund einer möglichen Suchtverlagerung weiter Fahreignungszweifel begründen lassen.

Das Anzufechten ist wohl zwecklos.


nancycotten  08.05.2016, 02:56

Grundlage sind die Begutachtungsleitlinien und die Fahrerlaubinsverordnung

Nö, Grundlage sind die Beurteilungskriterien der 3. Auflage ;-)

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RogerDasAlien  09.05.2016, 17:08
@nancycotten

Ach Nancy.. Die (rechtliche) Grundlage bilden nunmal die  FeV und die Begutachtungsleitlinien (wie der Name schon sagt)

http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=5

und die Gutachter orientieren sich zusätzlich zu diesen noch an den Beurteilungskriterien.

Was aber meine Grundaussage betrifft, ändert sich nix. Der Grund bleibt vereinfacht gesagt, die vermutete Suchtverlagerung bei einer bekannten Abhängigkeit (2x Therapie) und die deshalb notwendige Abstinenz zu anderen psychoaktiven Substanzen inklusive Alkohol.

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Das ist zulässig, denn Alkohol gilt ebenfalls als Droge. Wer trinkt, hat hinterm Steuer nichts verloren.

Ja das darf der Gutachter und jetzt weißt Du auch warum der Test im Volksmund auch Idiotentest genannt wird.