War es eine Vergewaltigung?

9 Antworten

Uff ... Sowas macht man als Freund eigentlich nicht. Das sieht nach einer Ziemlich billigen Lüge aus. ' er wollte mich dich nur wach machen ' Er darf es nicht, wenn er dich nicht gefragt hat. Wie ich annehme ist keine Gewalt im Spiel. Trotzdem sexueller "Missbrauch"

Wenn du ohnmächtig oder so bist und dich nicht rührst, dann kannst du dich nicht mehr wehren. Wer weiß, was er noch mit dir gemacht hat? Weißt du ob du von alleine in diesen Zustand kamst? Vielleicht hat er dir eine Schlaftablette beigemischt...man weiß es im Grunde nicht.

Nur weil er es dir erzählt hat, darf das nicht von der eigentlichen Situation ablenken...was du damit anfängst und wie du die Information verarbeitest, ist deine Entscheidung

Das er nicht gleich den Notarzt gerufen hat, als du nicht mehr ansprechbar warst, spricht schon Bände.

Und das er sich bei dir "bedient" hat, obwohl du durchaus gerade an einer Überdosis hättest krepieren können ebenfalls.

Schieß den Typen in den Wind!

Er ist offenbar der falsche Umgang für so eine verantwortungslose Person wie dich.

Und nein, ich denke nicht, das er dich vergewaltigt hat.

Er hat bei einem offenbar üblichen Verhalten von dir entsprechend seiner bisherigen Erfahrungen gehandelt.

Meiner Meinung nach ein klassischer Fall von selber Schuld.

Schwierig.

Rein juristisch ist es eine Vergewaltigung, wenn die Person (du) keine Zustimmung geben kann, weil sie ohnmächtig ist.

Ich bin aber auch schon wach geworden, weil meine Freundin mir einen geblasen hat, um mich aufzuwecken. Ich empfand das nicht als Vergewaltigung, obwohl es rein juristisch eine gewesen ist. Ich empfand das eher als angenehme Überraschung beim wach werden. Juristisch hätte sie mich erst aufwecken müssen, um mich zu fragen, ob sie das machen darf.

Hättest du Sex mit deinem Freund zugestimmt, wenn du nicht "blacked out" gewesen wärst? Das ist für mich der Aspekt, ob ich persönlich etwas als Vergewaltigung empfinden würde oder nicht. Rein juristisch ist es wie gesagt auf jeden Fall eine.


orangade  12.05.2024, 08:12
Ich bin aber auch schon wach geworden, weil meine Freundin mir einen geblasen hat, um mich aufzuwecken. Ich empfand das nicht als Vergewaltigung, obwohl es rein juristisch eine gewesen ist. 

Männer interpretieren sexuelle Übergriffe häufig anders als Frauen...

Hat was mit der Anatomie zu tun.

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xNevan  12.05.2024, 08:22
@orangade
Männer interpretieren sexuelle Übergriffe häufig anders als Frauen...

Das ändert nichts daran, dass es exakt das selbe is.

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orangade  12.05.2024, 08:23
@xNevan

Ist nun mal nicht "exakt" dasselbe...

An einem Penis zu lutschen, ist was anderes, als den Penis in einen anderen Körper reinzuschieben.

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xNevan  12.05.2024, 08:26
@orangade

Das Straftgesezt differenziert nicht zwischen den Geschlechtern.

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orangade  12.05.2024, 08:31
@xNevan

Es trotzdem was anderes...

Die Frau lutscht am Pimmel um den Mann sexuell zu stimulieren oder zu befriedigen und erniedrigt sich selbst dabei.

Wenn der Mann seinen Penis gegen den Willen des anderen in einen Körper reinschiebt, kann man das als Aggression und als selbstgefälligen Akt zur eigenen sexuellen Befriedigung interpretieren.

Anders wäre es, wenn er der Mann die Klitoris der Frau lecken würde.

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xNevan  12.05.2024, 08:37
@orangade

Nochmal für die langsamen Citrusfrüchte: Das Strafgesetzbuch differenziert nicht. Wedee zwischen Geschlecht noch zwischen der Praktik.

Anders wäre es, wenn er der Mann die Klitoris der Frau lecken würde.

Na das sag doch mal bitte den Frauen denen sowas unter Narkose bereits widerfahren ist. Glaube die fanden das nicht so witzig selbst wenn der Täter sich deiner Meinung nach "erniedrigt" hätte

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orangade  12.05.2024, 08:41
@xNevan

Es ist trotzdem ein Unterschied...

Ich sage nicht, dass ich das Pimmellutschen gegen den Willen des Mannes, oder das Klitorislecken gegen den Willen der Frau befürworte...

Aber es ist dennoch was anderes, als wenn der Mann seinen erigierten Penis gegen den Willen des anderen in dessen Körper reinrammt...

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xNevan  12.05.2024, 08:42
@orangade

Welchem Teil von "das StGB differenziert hier nicht" verstehst du nicht???

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orangade  12.05.2024, 08:46
@xNevan

Welchen Teil von Pimmel lutschen oder Klitoris lecken im Vergleich mit Penis reinrammen, verstehst DU nicht?!

Bei der Penetration gegen den Willen der anderen Person kann es zu Schmerzen und schweren inneren Verletzungen kommen! Das macht auch juristisch einen Unterschied!

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Panazee  12.05.2024, 08:49
@orangade
Männer interpretieren sexuelle Übergriffe häufig anders als Frauen...

Wie jemand das interpretiert weiß man doch erst, wenn derjenige wach wird.

OK, in einer Beziehung kann man als Frau davon ausgehen, dass der Partner vermutlich nichts dagegen haben wird.

Juristisch gesehen ist es aber trotzdem eine Vergewaltigung.

Jetzt ist in diesem Fall die Frage wie man diesen juristischen Aspekt tatsächlich anwendet. Da sich die Fragestellerin vergewaltigt fühlt kann man eine Anzeige ins Auge fassen. Das sie das wirklich will glaube ich nicht. Ich glaube ihr geht es mehr darum, dass ihr Freund einsieht, dass das nicht OK war und das war es natürlich auch nicht.

Ich habe meiner Freundin damals auch mal gesagt, dass es juristisch gesehen eine Vergewaltigung war. Sie meinte darauf "OK, dann mach ich das in Zukunft nicht mehr". Da musste ich mich mühsam wieder raus winden. Ich bin mir aber bewusst, dass der Fall hier anders gelagert ist, denn ich habe es wie gesagt nie als Vergewaltigung empfunden.

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orangade  12.05.2024, 08:55
@Panazee
 Sie meinte darauf "OK, dann mach ich das in Zukunft nicht mehr". Da musste ich mich mühsam wieder raus winden. Ich bin mir aber bewusst, dass der Fall hier anders gelagert ist, denn ich habe es wie gesagt nie als Vergewaltigung empfunden.

Eben...

Du WILLST, dass sie dich morgens weckt, indem sie deinen Pimmel lutscht und das ist dann eine Vereinbarung in der Beziehung und keine Vergewaltigung...

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Panazee  12.05.2024, 08:58
@xNevan
das StGB differenziert hier nicht

Das ist nur insofern richtig, als das beides strafbar ist, aber das StGB differenziert schon danach, ob man in den Körper eindringt oder nicht.

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
[...]
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)
[...]

Es dreht sich dabei um die Frage, ob es ein besonders schwerer Fall ist oder nicht.

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orangade  12.05.2024, 08:59
@xNevan
Wenn es zu inneren Verletzungen kommt machst du definitiv was falsch beim Sex. Aber du hattest offensichtlich noch keinen Sex. Daher ist dein mangelndes Wissen dahingehend zu verzeihen.

Ich hatte schon viel geilen Sex und bin noch nie vergewaltigt worden...

Dass Penetration zu Schmerzen und inneren Verletzungen führen kann bei Vergewaltigungen, gehört als Wissen zur ALLGEMEINBILDUNG!

Vergewaltigung kann übrigens auch Analverkehr beim Mann sein.

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Panazee  12.05.2024, 09:05
@orangade
Du WILLST, dass sie dich morgens weckt, indem sie deinen Pimmel lutscht 

Kann ich nicht leugnen, aber das wusste sie beim ersten mal nicht sicher und das ist der springende Punkt.

Jetzt sind wir aber etwas vom Thema weg.

Es ging mir mit dem Beispiel nur darum, dass nicht alles was juristisch eine Vergewaltigung ist auch als solche empfunden und zur Anzeige gebracht werden muss.

Wie gesagt denke ich ja nicht, dass die Fragestellerin ihren Freund anzeigen will. Ich denke sie will nur, dass er einsieht, dass das Mist war.

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orangade  12.05.2024, 09:09
@Panazee
Wie gesagt denke ich ja nicht, dass die Fragestellerin ihren Freund anzeigen will. Ich denke sie will nur, dass er einsieht, dass das Mist war.

Ja. Und dass er es zukünftig sein lässt.

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Sorry, Deine Story klingt etwas seltsam. Du hattest ein Black out und warst nicht mehr ansprechbar?

Zunächst muß man eine kurze Ohnmacht von einer Bewußtlosigkeit differenzieren. Bei einer Bewußtlosigkeit wird zunächst die Atmung überprüft. Ist die Atmung vorhanden, gilt die stabile Seitenlage. Ist keine Atmung vorhanden, muß sofort mit den entsprechenden Reanimationsmaßnahmen > Herzdruckmassage begonnen werden, bis zum Eintreffen des RTW/Notarzt. Ansonsten handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung.

Es war keine Vergewaltigung, aber ein sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen nach § 179 des StGB.

Der § kommt dann zum Einsatz, wenn sexuelle Übergriffe an Personen erfolgen, die sich nicht wehren können, darunter fallen auch schwere Rauschzustände nach Drogen- oder Alkoholexzessen.

Wichtig dabei: sobald du ansatzweise fähig bist einen Willen zu bilden, gilt 179 nicht mehr, werden gegen deinen Willen sexuelle Handlungen unternommen, ist das Vergewaltigung.

Hättest du im Halbbewusstsein zugestimmt und wärest dann wegedriftet, träfen weder das eine noch das Andere zu.

Nach deiner Erzählung würde ich diese Person in den Wind schießen. Abgesehen vom massiven Vertrauensbruch war das dann auch eine Straftat.