Ist mein Ghusl noch gültig?
Nach dem Ghusl beim austrocknen (auch während des Ghusls) habe ich ausversehen mein geschlechtsteil berührt und wollte fragen ob das ghusl noch gültig bleibt
1 Antwort
Urteil über das Waschen, wenn man den Penis oder den Analring während des Badens berührt hat
Frage:
Beim obligatorischen Ghusl (der vollständigen rituellen Ganzkörperwaschung) wasche ich die intime Zone, dann verrichte ich die Wudhu' (die kleinere rituelle Waschung), dann wasche ich meinen ganzen Körper mit einem Mal und reibe ihn ein, mit Ausnahme der intimen Zone und des Analbereichs, damit die Wudhu' nicht ungültig wird. Ist das richtig? Und wenn ich die intime Zone berühre, macht das dann den Ghusl ungültig? Und die letzte Sache: Ist das Einreiben (Massen) bei der Ganzkörperwaschung verpflichtend? Und ist das Waschen des Analbereichs verpflichtend?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:
Deine Frage beinhaltet eine Reihe von Angelegenheiten:
Erstens: Was du von der Waschung der intimen Zone, dann der Wudhu' und anschließend der Waschung des ganzen Körpers tust, ist das Richtige und die von dem Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überlieferte vorgeschriebene Handlungsweise. Dabei solltest du darauf achten, mit dem Kopf zu beginnen, indem du ihn dreimal wäschst, dann das Wasser über deine rechte Seite und dann über deine linke Seite gießt. Wir haben die vollständige und ausreichende Art der Ganzkörperwaschung in der Fatwa Nr. 41097 erläutert.
Zweitens: Das Berühren des Penis oder des Analrings während des Ghusl macht die Ganzkörperwaschung nicht ungültig, aber wenn es nach dem Waschen der Wudhu'-Körperteile geschieht, macht es nur die Wudhu' ungültig, sodass du sie nach dem Ghusl wiederholen musst. Denn du hast nach dem Ungültigmachen keine gültige Wudhu' und auch keinen vollständigen Ghusl mit Wudhu' vorgenommen. Scheich Al-Uthaimin sagte: "Das Entweichen von Darmwinden ist ein Ungültigmachender Faktor (Naqidh) für die Wudhu', aber nicht für den Ghusl. Wenn also jemand während seines Ghusl seine intime Zone berührt, uriniert oder einen Wind entweicht, soll er seinen Ghusl zu Ende bringen und danach die Wudhu' verrichten."
Und wenn der Ghusl wegen einer größeren (rituellen) Unreinheit (Hadath Akbar) durchgeführt wird, ersetzt er die Wudhu'. Wenn jemand also im Zustand der Ganabah (der großen rituellen Unreinheit) ist und den Ghusl vollzieht, ersetzt dies die Wudhu', gemäß Allahs Worten: "Und wenn ihr im Zustand der Ganabah (großen Unreinheit) seid, dann reinigt euch." (Al-Ma'idah 5:6)
Er muss nach dem Ghusl keine Wudhu' verrichten, es sei denn, es tritt während oder nach dem Ghusl etwas ein, was die Wudhu' ungültig macht. Dann muss er für das Gebet die Wudhu' verrichten. Wenn aber nichts eintritt, was ungültig macht, ersetzt sein Ghusl von der Ganabah die Wudhu', egal ob er vor dem Ghusl die Wudhu' verrichtet hat oder nicht. Ende des Zitats.
Er sagte auch: "Nach der verbreiteten Auffassung der Rechtsschule macht das Berühren des Penis die Wudhu' ungültig. Dementsprechend muss derjenige, der während seines Ghusl seinen Penis berührt hat, danach die Wudhu' verrichten, unabhängig davon, ob er die Berührung beabsichtigt hat oder nicht." Ende des Zitats.
Siehe auch die Fatwas Nr. 30438 und 110792.
Drittens: Offensichtlich meinst du mit "Massen" (Einreiben) das Reiben. Das Reiben bei der Wudhu' und dem Ghusl ist umstritten. Die Malikiten hielten es für verpflichtend, die Mehrheit hielt es für empfehlenswert. Unsere bevorzugte Auffassung ist, dass es empfehlenswert ist. Siehe Fatwa Nr. 10537.
Was das Waschen des Analbereichs beim Ghusl angeht, so ist es verpflichtend, denn der Bereich zwischen den Hüften hat denselben Rechtsspruch wie der sichtbare Teil des Körpers. Siehe Fatwa Nr. 119784.
An-Nawawi sagte in Al-Madschmu': "Was den Ausspruch des Verfassers angeht 'Er wäscht die Unreinheit von seiner intimen Zone', so sagten dies auch Asch-Schafi'i und die Gefährten. Gemeint ist die Nadschasa (Unreinheit) an der Qubul (Vulva) und dem Dubur (Anus) wie Reste vom Istindschua' (der rituellen Reinigung nach dem Stuhlgang) und anderes, sowie Mani (Samenflüssigkeit), Rut'ubat al-Fardsch (Feuchtigkeit der Vulva) und anderes an der Qubul. 'Al-Qadhar (Unreinheit)' umfasst sowohl das Reine als auch das Unreine." Ende des Zitats.
Und Allah weiß es am besten. [1]