Ist das erlaubt?


06.05.2024, 22:21

Also will ich nicht ich frage aus interesse

2 Antworten

Nein, ist nicht erlaubt.

Beide Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Erlaubt wäre, wenn beide unter 14 sind (z.B. 13 & 13), weil da keiner von beiden Strafmündig ist.

Jedoch denke ich, dass da kein Richter was tun kann wegen 1 Jahr.. muss ja niemand wissen.

Wenn es beide wollen, macht doch einfach.

In Österreich und der Schweiz erlaubt.

In Deutschland wäre es der 14-Jährigen verboten (dem 13-Jährigen nicht). Folgen hätte es aber üblicherweise keine (dafür gibt es extra eine Ausnameregel).