In unserem Umfeld wird gerade diskutiert, ob ein Trainer sexuellen Kontakt zu einem minderjährigen Sportler (>14 < 18) einer anderen Mannnschaft haben darf?

3 Antworten

Ab 14 ist man "sexualmündig". Ab da ist der Sex einzig eine persönliche Entscheidung (vorher dürfen die Eltern ihn verbieten). Erwachsene machen sich prinzipiell nicht strafbar, wenn sie Sex mit Jugendlichen haben (also 14- bis 18-Jährigen).

Beim "Sex mit Schutzbefohlenen" gilt aber ein erhöhtes "Schutzalter" von "16".

Dazu muss der/die Betreuer/in aber wirklich verantwortlich sein, seine/n Schutzbefohlene/n auch für die "allgemeine Lebensführung" zu erziehen.

Das ist sicherlich nicht bei jedem Trainer der Fall, kann es aber durchaus sein (z.B. bei einer Sportschule/Sportinternat müsste man das sicherlich so sehen, bei einer Freizeit-Basketball-Gruppe wohl eher nicht)! Beispiel aus der konkreten Rechtspraxis: Ein Klassenlehrer hat bei seinen Schülern definitiv ein erhöhtes Schutzalter, ein Vertretungslehrer hingegen nicht.

Insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Kontakten kann es aber auch, ganz unabhängig von einem Ausbildungsverhältnis, generell bis 16 rechtlich problematisch sein (aber das ist ein sehr theoretisches Rechtskonstrukt ohne mir bekannten praktischen Wert - wurde als "Beruhigungspille" für homophobe Unionswähler nach der Wiedervereinigung ins StGB geschrieben, weil die da die generelle Strafbarkeit vom Sex zw. Männern und männlichen Jugendlichen gestrichen werden musste).

Von 16 bis 18 ist gegenüber Schutzbefohlenen "nur" noch zu berücksichtigen, dass eine (dann prinzipiell legale) Beziehung nicht auf einem Missbrauch des Machtverhältnisses beruhen darf. D.h., wenn beide eine Beziehung haben möchten (selbst wenn sie rein sexueller Natur sein sollte), dann ist das zwar erlaubt, aber der/die Erzieher/in würde sich strafbar machen, wenn es z.B. hieße: "Ich gebe dir deswegen gute Noten!" oder "Ich berufe dich dafür in den Kader!" etc.

Und das gilt auch, wenn der/die Jugendliche den Sex nur hat, weil er/sie denkt, es gäbe dafür Vorteile! Also selbst wenn von Ausbilderseite an so etwas überhaupt nicht gedacht wurde! Wenn das allerdings klar ist, dann ist der Sex zw. Ausbilder und Schutzbefohlenem auch legal.

Erst ab 18 gibt es dann wirklich keinerlei Beschränkung zw. den beiden.

Rein rechtlich gesehen ist es strafbar, aber solange beide bereit dazu sind und es auch wirklich wollen spricht für mich wirklich nichts dagegen. Mit 14 ist man durchaus alt genug um solche entscheidungen zu treffen


Hobbysport2000 
Fragesteller
 04.09.2015, 12:36

Der Knackpunkt scheint ja hier die Frage zu sein, ob ein Spieler eines Vereins, der einen Kontakt zu einem Trainer eines anderen Vereins hat, dann als Schutzbefohlener gilt. Das Beispiel wäre ja auch dann gegeben, wenn Person A (Trainer z.B. 21), der in seinem Verein eine Jungenmannschaft trainiert, sexuellen Kontakt zu einem Mädchen, was 15 oder 16-jährig ist und in einem anderen Verein spielt, hat, dann kann dieses Mädchen ja eigentlich nicht als seine Schutzbefohlene gelten oder?

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Libertinaer  04.09.2015, 22:22
@Hobbysport2000

dann kann dieses Mädchen ja eigentlich nicht als seine Schutzbefohlene gelten oder?

Nein, natürlich nicht. In dem Fall ist es halt eine ganz normale Jugendliche, mit der man auch ganz normal Sex haben darf, wenn alle das möchten. :)

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fxckyou  04.09.2015, 20:06

warum sollte das der schutzbefohlene sein? das ist doch ein ganz anderer verein? mein lehrer zB ist ja auch nicht dein Schutzbefohlener... weil wir ja nicht aif die selbe schule gehen ;) also verstehst du eas ich meine?

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