Hätte nicht jemand eingreifen müssen?

4 Antworten

Naja vielleicht. Wobei ich hier die Modalitätenäquivalenz als problematisch sehe. Das Unterlassen müsste einem Tun gleichkommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,

das wird bei euren STREIT nicht gegeben gewesen sein.


JuraJustus03  16.05.2024, 22:04

Naja gemeine Gefahr bedeutet konkrete Gefahr für Leib oder leben. Und eine solche konkrete Gefahr liegt nicht vor (die Definition lass ich jetzt mal weg).

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Still  17.05.2024, 07:08
@JuraJustus03

"Gemeine Gefahr" bedeutet eher Orkan, Sturmflut, Feuersbrunst u.ä.

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JuraJustus03  17.05.2024, 13:12
@Still

Ne tuts nicht, du solltest dich vorher juristisch informieren wenn du sowas erzählst.

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Still  17.05.2024, 14:43
@JuraJustus03

Na dann lass mal hören, was damit gemeint ist, denn sinniger Weise ist das wohl eher Auslegungssache denn Definition.

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JuraJustus03  17.05.2024, 18:52
@Still

Die Definition habe ich oben genannt, wenn du mal lesen würdest. Natürlich ist Jura oft Auslegungssache aber nicht dabei.

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Still  18.05.2024, 06:32
@JuraJustus03

Wenn der Gesetzgeber eine "konkrete Gefahr für Leib oder Leben" gemeint hätte, würde das so auch im § 323 c StGB stehen. Dort steht aber "gemeine Gefahr". Diese Gefahr gilt z.B. auch für Schäden an Sachen von bedeutendem Wert.

Natürlich ist Jura oft Auslegungssache aber nicht dabei.

Doch, denn wie ich dir darlege, musst du auch mit einer Strafverfolgung rechnen, wenn du z.B. ein Millionen teures Bild nicht abhängst und rettest, wenn ein Feuer ausbricht.

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Nö, bei Streit liegt kein Notfall vor.

Außerdem habt ihr Rollentausch gemacht. Männer werfen keine Dinge und Frauen kippen keine Getränke auf Leute. Naja, ist anscheinend wegen der Gleichberechtigung.

😉