Darf man auf seinem Grundstück oder in seiner Wohnung nackt bewegen, auch wenn die Nachbarn das mitbekommen?
12 Antworten
Hallo,
so genau kann ich dir das nicht beantworten. Im Strafgesetzbuch gibt es einen Passus "öffentliches Ärgernis":
§ 183a Erregung öffentlichen ÄrgernissesWer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wenn dich also jemand anzeigt hängt es immer davon ab, wie die Situation beurteilt wird. In der eigenen Wohnung nackt rumlaufen denke ich ist kein Problem. Da muss ja schon jemand aktiv ins Fenster gucken. Im Garten? Finde ich schon schwieriger und traue mir eine Beurteilung nicht zu.
Lieben Gruß
clown999
Wie gesagt, es kommt darauf an was man macht und wie andere das sehen.
Ja, das darf man. Und zwar solange, bis sie sich beschweren, weil du dich eindeutig präsentierst, dich also exhibitionistisch verhältst. Selbstbefriedigung vor ihren Augen wäre auch nicht ratsam.
Nackt den Rasen zu mähen oder Beete umzugraben, ist kein Problem. Mach ich im Sommer immer so.
Also ist stinknormales rumlaufen schon exhibitionistisch? Weil man präsentiert sich ja nicht eindeutig.
Nein. Niemand kann dir verbieten, nackt im Garten herumzulaufen. Wenn du deine Nachbarn am Gartenzaun siehst und sie antanzt, sieht das anders aus.
also - in deiner whg und in deinem garten kannst du dich so viel nackt aufhalten wie du magst! bei sexuellen handlungen im garten, wenn nur ein maschendrahtzaun zur strasse hin ist, rate ich hingegen ab. ist der garten zugewachsen kannst du auch da machen, was dir gefällt.
wir haben mit unseren nachbarn einen runden pool zusammen im garten (so einen richtig schön grossen). den garten können die nachbarn links und rechts auch einsehen - wenn sie sich auf ihre treasse stellen und dann den kopf drehen. gehe da auch nackig schwimmen und lege mich auf den rasen.
zur jetzigen jehareszeit rate ich eher vom nackt-sein im garten ab. sonst besteht die gefahr, dass du nicht vor dem kadi, sondern in der klapse landest...
In der Wohnung selbstverständlich, auf dem Grundstück, wenn einsehbar, eher nicht.
Es kommt darauf an, ob du mit Vorsatz handelst.
Die Fahrlässigkeit würde ich sehen, wenn unvorhergesehen jemand das Grundstück betritt. In diesem Fall liegt kein Vorsatz und somit keine Strafbarkeit vor.
Nackt sein ist noch keine sexuelle Handlung. Da müsste er schon wild onanierend durch die Wohnung rennen.