Als minderjähriger freiwillig von sich Nudes veröffentlichen, was dann?

1 Antwort

Die unter 14 jährigen können dafür sowieso nicht bestraft werden, den sie sind noch nicht strafmündig.

Mit 14 darf man sehr wohl von sich nudes erstellen, und diese auch anderen schicken. Selbst der Besitz ist legal solange man sie von der abgebildeten Person selber bekommen hat. Strafbar wird es erst wenn die Bilder ohne das Wissen dieser Person anderen gezeigt werden oder weitergegeben werden.

Wenn man zufällig auf solche Bilder stößt macht man sich natürlich auch nicht strafbar. Das würde man erst tun wenn man die Bilder speichert, und auch dann nur wenn erkennbar ist das die Person minderjährig ist.