Als 11 klässler was mit ner 7klässlerin?

Munga01  13.10.2023, 14:21

Wie alt war sie denn?

Ceddydaddy69 
Fragesteller
 13.10.2023, 14:21

Sie ist 13 und ich bald siebzehn wird aber in5 Tagen 14

8 Antworten

  1. In DE & A besteht das Schutzalter bis 14, in CH bis 16.
  2. In DE & A ist man ab 14 strafmündig, in CH ab 10.
  3. Mit Deinen knapp 17 bist Du also nicht mehr im Schutzalter und bereits strafmündig.
  4. Deine Freundin mit ihren 13 jedoch, ist noch im Schutzalter.
  5. Tätigst Du also sexuelle Handlungen von/mit ihr, machst Du Dich strafbar wg „sexuellen Missbrauchs von Kindern“; dies ist ein Offizialsdelikt, wird somit von Staates wegen verfolgt und ist keine Bagatelle.
  6. Dein Handeln kann durchaus als bedenklich/verwerflich eingestuft werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Letztlich ist es Deine Entscheidung. Werde/sei Dir der Tatsache bewusst, dass Du die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen hast, welche sich nachhaltig negativ auf Dein (künftiges) Berufsleben auswirken können/werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Was zur Hölle? Du hast dich dadurch strafbar gemacht und die ganze Geschichte ist mehr als grenzwertig. Zusätzlich solltest du dich ganz schön schämen.

Wenn Sie erst 13 ist hast du dich Strafbar gemacht. Es ist einerlei ob sie in Fünf Tagen 14 wird. Als jemand der in der 11 Klasse ist, finde ich deine Aktion ziemlich unverantwortlich. 13 Jährige können Situationen und Taten oftmals nicht gut einschätzen und was für Auswirkungen es haben kann, vor allem wenn das Thema Gefühle im Spiel ist.

Mit 16 sollte man in der Lage sein sich zusammenzureißen und zu warten bis es Gesetztlich nicht mehr verwerflich ist.

Die sind so 13 in der 7. oder ?

Dann is es strafbar. Und davon abgesehen find ichs auch Grenzwertig.. Kommt bissel auf das Mädel an. Manche sehen da schon noch sehr kindlich aus.

sie ist wahrscheinlich 13 ist bissel grenzenwertig